W.A.F. LogoSeminare

Weiterbildung abgelehnt

S
SvenHH
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neu gegründeter BR und haben noch keine Schulung gehabt nun hat sich aber bereits ein Kollege mit ein Problem an uns gewandt auf das wir keine so genau Antwort wissen es geht um folgenden Sachverhalt:

Der MA fragt nach Weiterbildung zum examinierten Altenpfleger (2 Jahre) vom Betrieb finanziert, der AG verweigert dies mit dem Grund er wäre zu Alt (der Kollege ist 58) und seine Kompetenzen für diesen Job nicht ausreichend.

daher meine Frage kann der AG das so einfach ablehnen oder hat der MA einen Anspruch darauf das der AG dies in Erwägung zieht. Und welche Möglichkeiten haben wir dort als BR.

Vielen Dank fürs beantworten

mfg Sven Fischer

1.746017

Community-Antworten (17)

G
gironimo

14.03.2017 um 16:45 Uhr

Wenn der AG grundsätzlich derartige Fortbildungen finanziert, bestimmt der BR mit. §§ 96-98 BetrVG gelten.

Insbesondere im § 96 BetrVG findest Du auch eine Aussage über ältere AN.

Also mischt euch ein.

M
Moreno

14.03.2017 um 16:58 Uhr

...verstehen kann ich den AG aber!

C
Challenger

14.03.2017 um 19:51 Uhr

Tach auch,

@ moreno : ...verstehen kann ich den AG aber!

Der AG könnte aber nach dem AGG ein Problem bekommen wegen Altersdiskriminierung

M
Moreno

14.03.2017 um 22:23 Uhr

Könnte sein ist auch sein Problem aber ich kann ihn verstehen!

G
gironimo

15.03.2017 um 10:15 Uhr

Ich denke, der AG fährt gut damit, dem älteren AN (hier 58) die Fortbildung zu ermöglichen. 2 Jahre Ausbildung und der Arbeitnehmer bleibt dann 7 Jahre, um den Job auszuüben.

Bei einem jüngeren hat er auch die 2 Jahre Ausbildung und nach 3 Jahren sagt der dann wo möglich - "ich gehe....."

P
Pjöööng

15.03.2017 um 11:30 Uhr

Gironimo,

das ist ja wohl eine Milchmädchenrechnung!

Ein AN welcher am 14.3.2017 (Tag der Fragestellung) 58 Jahre alt war, ist zwischen dem 15.03.1958 und dem 14.03.1959 geboren. Sein reguläres Renteneintrittsdatum liegt damit zwischen dem 01.04.2024 und dem 01.06.2025.

Rechnet man die Ausbildung vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 (günstigster Fall), verbleiben nach der Ausbildung noch zwischen 5 Jahren und 6 Jahre 2 Monate in diesem Beruf, niemals 7 Jahre! Fängt die Ausbildung später an (z.B. September), so reduziert sich diese Zeit entsprechend.

Sollte der AN langjährig versichert sein, könnte der AN sogar schon zwischen dem 01.04.2021 und dem 01.04.2022 in Rente gehen. Das wären dann schon nur noch 2 bis 3 Jahre (oder weniger) in diesem Beruf...

Als Arbeitgeber würde ich diesem AN vermutlich diese Ausbildung nicht mehr angedeihen lassen und das ohne Angst vor dem AGG!

G
gironimo

15.03.2017 um 12:51 Uhr

Gut das Du BR bist. ......

S
samira

15.03.2017 um 13:26 Uhr

Der AG wird sich kaum individualrechtliche Gedanken machen, wenn er einem BR gegenüber sitzt, der die §§ 75.1, 80.1.6 und 96.2 BetrVG ernst nimmt. Der BR kennt vermutlich auch § 98 Abs 3 und 4 BetrVG.

Die Kosten einer Einigungsstelle in dieser Frage dürfte u.U. höher sein, als die Fortbildungskosten

P
Pjöööng

15.03.2017 um 15:27 Uhr

Ich finde die "Strategie" mit den Kosten einer Einigungsstelle zu drohen immer etwas sehr billig und hier könnte sie dem BR durchaus auf die Füße fallen.

Der Arbeitgeber verhält sich hier wohl AGG-konform, die Gefahr dass er gegen das AGG verstößt ist verschwindend gering. Zudem soll der Mitarbeiter auch für diese Ausbildung ungeeignet sein. Und jetzt kommt der BR und will den Arbeitgeber gewissermaßen zwingen, diesen ungeeigneten Mitarbeiter trotzdem diese Ausbildung durchlaufen zu lassen? Das Scheitern des BR vor der Einigungsstelle (Vorsitzender ist in der Regel ein Arbeitsrichter der sich mit diesen Thematiken auskennt) ist fast vorprogrammiert. Wenn der Arbeitgeber dann die Kosten der Einigungsstelle aus dem Fortbildungsbudget entnimmt ist das sicherlich nicht sachwidrig. Die Kollegen werden es vielleicht bei den nächsten BR-Wahlen berücksichtigen.

S
SvenHH

15.03.2017 um 15:53 Uhr

Hallo an alle Antwortenden,

erst einmal vielen Dank für die Antworten und Meinungen zu dem Thema, ich sehe es ähnlich wie Pjöööng nur ist dies meine persönliche vorgebildete Meinung ohne Sachkenntnisse von der Materie.

Da wir aber Neulinge in dem Bereich sind wollten wir uns von Erfahrenen BR's Anregungen, Tipps und Hilfe geben lassen und die haben wir von euch bekommen. Werde das Forum auch meinen beiden Kollegen ans Herz legen.

Auf jeden Fall finde ich diese Thematik sehr spannend auch wie unterschiedlich die Sichtweisen sind.

mfg Sven Fischer

B
blackjack

15.03.2017 um 16:36 Uhr

Soweit der Betrieb weniger als 250 Beschäftigte hat, könnte der Br dem AG ja mal § 82 SGB III schmackhaft machen.

K
kratzbuerste

15.03.2017 um 17:15 Uhr

Also wir waren da durchaus erfolgreich mit der Einigungsstelle. Bei uns ging es zwar nicht um ältere AN sondern um Teilzeitler. Man muss auch mal Flagge zeigen und nicht von vornherein annehmen, dass der Arbeitgener einen in die Pfanne haut.

Forum allein reicht bei weitem nicht. Besucht möglichst rasch die Fortbildungsseminare.

P
Pjöööng

15.03.2017 um 18:22 Uhr

Zitat (Kratzbuerste): "Bei uns ging es zwar nicht um ältere AN sondern um Teilzeitler."

Da vergleichst Du jetzt aber Äpfel und Birnen!

Die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist ausdrücklich erlaubt, wegen Teilzeit aber nicht!

G
gironimo

15.03.2017 um 19:18 Uhr

Pjöööng Du argumentierst immer im individualrechtlichen Argumenten. Der BR folgt aber in den Verhandlungen kollektivrechtlichen Aspekten - und natürlich mit guten Sachargumenten.

Außerdem sind betriebliche Bildungsmaßnahmen keine Sozialleistung, die der AG aus Belohnungsgesichtspunkten verteilt oder streicht, wenn der BR nicht brav ist.

Entschuldige meine Widerworte; sicherlich mag es in den Betrieben unterschiedliche Erfahrungen geben. Aber eines sollte der BR immer beherzigen: Das geht bei uns nicht - gilt nicht. Man muss wenigstens etwas probiert haben.

Dies ist meine letzte Wortmeldung zu diesem Beitrag.

G
ganther

15.03.2017 um 19:32 Uhr

"...und seine Kompetenzen für diesen Job nicht ausreichend"

unterstellen wir mal, dass das stimmt. Worüber reden wir denn hier?

P
Pjöööng

16.03.2017 um 00:12 Uhr

gironimo,

dann lass mich doch bitte mal telhaben, welches hier die von Dir genannten "guten Sachargumente" sind?

M
Moreno

16.03.2017 um 08:23 Uhr

Mir fallen da auch keine ein!

Ihre Antwort