Erstellt am 07.03.2017 um 10:33 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an, ob es eine Versetzung im Sinne § 95 Abs. 3 BetrVG ist.
Lasst Euch doch mal im Zuge des § 92 BetrVG die Personaleinsatzplanung zeigen.
Erstellt am 07.03.2017 um 12:37 Uhr von galaxy
@gironimo
Gute Idee, doch meistens gibt es in einem Krankenhaus/Klinik/Seniorenheim keine Personaleinsatzplanung im Sinne des BetrVG §92. Einen Dienstplan hingegen schon.
@nelchen
Wenn im AV keine Station oder keine Klinik explizit angegeben ist, dann hat ja der MA erstmal nur einen Vertrag mit dem AG.
"Irgendwer" ist schon mal falsch, eine Berufsbezeichnung sollte es schon geben, wie wollt ihr als BR sonst die Eingruppierung prüfen? Gesundheits- und Krankenschwester(pfleger ist anders eingruppiert wie eine Medizinische Fachangestellte oder Pflegehelferin.
Desweiteren wird es ja einen Stellenplan geben und wenn dort die Kollegin laut Stellenplannummer einem bestimmten Bereich oder einer Station zugeordnet ist, dann hat der AG ja eine Entscheidung getroffen, in welchem Bereich er diese Kollegin einsetzen möchte und die kann er dann nach dem abgeschlossen Mitbestimmungsverfahren für den Dienstplan nicht mehr eigenständig abändern.
Ansonsten müsste man auch nochmal schauen, ob ein TV Anwendung findet und ob dort das Thema "Versetzung/Abordnung" geregelt ist.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 07.03.2017 um 13:27 Uhr von Samira
Kommt natürlich auf die Größe des Betriebes an - aber der Arbeitgeber hat da mit Sicherheit eine Planung. Auch wenn die Standardantwort lautet : "soetwas haben wir nicht ".
Der AG muss doch wissen, mit welchen Qualifikationen er welche Mitarbeiter beschäftigen kann.