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Versetzung

N
nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Huhu und guten Morgen,

ich bin der Meinung, ich hätte mal irgendwo gelesen, wenn ein Mitteilung des ArbG im Rahmen der Mitbestimmung zur Einstellung die Angabe enthält, auf welcher Station der Mitarbeiter eingesetzt wird, später nicht einfach abgeändert und die Kollegin auf einer anderen Station Dienst machen darf. Das wäre dann wohl eine Versetzung und somit unterliegt dies wiederum der Zustimmung des BR. Ist das so richtig?

Ach ja- in den AV steht einfach nur, das man im Haus als Irgendwer angestellt wird. Keine Abteilung/ Station.

Vielen Dank.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

07.03.2017 um 11:33 Uhr

Es kommt darauf an, ob es eine Versetzung im Sinne § 95 Abs. 3 BetrVG ist.

Lasst Euch doch mal im Zuge des § 92 BetrVG die Personaleinsatzplanung zeigen.

G
Galaxy

07.03.2017 um 13:37 Uhr

@gironimo Gute Idee, doch meistens gibt es in einem Krankenhaus/Klinik/Seniorenheim keine Personaleinsatzplanung im Sinne des BetrVG §92. Einen Dienstplan hingegen schon.

@nelchen Wenn im AV keine Station oder keine Klinik explizit angegeben ist, dann hat ja der MA erstmal nur einen Vertrag mit dem AG. "Irgendwer" ist schon mal falsch, eine Berufsbezeichnung sollte es schon geben, wie wollt ihr als BR sonst die Eingruppierung prüfen? Gesundheits- und Krankenschwester(pfleger ist anders eingruppiert wie eine Medizinische Fachangestellte oder Pflegehelferin.

Desweiteren wird es ja einen Stellenplan geben und wenn dort die Kollegin laut Stellenplannummer einem bestimmten Bereich oder einer Station zugeordnet ist, dann hat der AG ja eine Entscheidung getroffen, in welchem Bereich er diese Kollegin einsetzen möchte und die kann er dann nach dem abgeschlossen Mitbestimmungsverfahren für den Dienstplan nicht mehr eigenständig abändern.

Ansonsten müsste man auch nochmal schauen, ob ein TV Anwendung findet und ob dort das Thema "Versetzung/Abordnung" geregelt ist.

Gruß Galaxy

S
samira

07.03.2017 um 14:27 Uhr

Kommt natürlich auf die Größe des Betriebes an - aber der Arbeitgeber hat da mit Sicherheit eine Planung. Auch wenn die Standardantwort lautet : "soetwas haben wir nicht ". Der AG muss doch wissen, mit welchen Qualifikationen er welche Mitarbeiter beschäftigen kann.

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