Huhu und guten Morgen,

ich bin der Meinung, ich hätte mal irgendwo gelesen, wenn ein Mitteilung des ArbG im Rahmen der Mitbestimmung zur Einstellung die Angabe enthält, auf welcher Station der Mitarbeiter eingesetzt wird, später nicht einfach abgeändert und die Kollegin auf einer anderen Station Dienst machen darf. Das wäre dann wohl eine Versetzung und somit unterliegt dies wiederum der Zustimmung des BR. Ist das so richtig?

Ach ja- in den AV steht einfach nur, das man im Haus als Irgendwer angestellt wird. Keine Abteilung/ Station.

Vielen Dank.