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JAV vorm Arbeitsgericht

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Gonzooo
Feb 2017 bearbeitet

Moin Leute,

hab eine kurze Frage. Wir haben einen JAV gewählt. Der JAV hat nun beim Chef den Antrag auf einen unbefr. Arbeitsplatz gestellt. Cheffe will den JAV aber nicht weiterbeschäftigen. Nun kam ein schreiben vom Gericht und man versucht unsere Wahl zu torpedieren(Gut viele Möglichkeiten hat er ja auch nicht) na ja zumindest wird gesagt, dass wir den AG nicht unterrichtet hätten. Meiner Meinung nach müssen der Wahlvorstand oder der BR dies auch nicht tun. Wir haben das Ergebnis öffentlich ans Schwarze Brett gehängt. Wies seht ihr das, reicht das? Ich denke schon. Das eine Wahl statt findet, diese Infos gabs direkt an den AG nur das Ergenis halt nicht. Weiter wird der JAV natürlich schlecht gemacht, Abmahnungen, die Noten zu schlecht etc. das übliche. Aber das ist erstmal zweitrangig. Gruß

1.811023

Community-Antworten (23)

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gironimo

06.02.2017 um 08:50 Uhr

Es wird wohl nicht reichen. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ihr werdet doch wohl von einem Fachanwalt vertreten.

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WillsWissen

06.02.2017 um 09:24 Uhr

Ich weiß nicht ob ihr dort Recht bekommt? Wenn ich das so lese, kommt es mir vor, als ob ihr den Kollegen ohne Wählerliste, Wahlausschreiben etc. gewählt habt. Gonzooo, Du schreibst:Meiner Meinung nach müssen der Wahlvorstand oder der BR dies auch nicht tun. Wir haben das Ergebnis öffentlich ans Schwarze Brett gehängt.

Und wenn ich mich nicht täusche, gibt es bei einer Wahl schon die Anzeigeplicht an den AG (und Gewerkschaft).

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gironimo

06.02.2017 um 09:58 Uhr

Die Anzeigepflicht schon. Aber durch diesen "Mangel" wurde ja das Wahlergebnis in keiner Weise beeinflusst.

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Pickel

06.02.2017 um 10:41 Uhr

Gironimo, nicht das Wahlergebnis. Ich sehe in der Ursprungsfrage auch keinen Sachverhalt, dass die Wahl ungültig sein sollte.

Aber die mögliche Kenntnisnahme des AG, der sich danach entsprechend auf den möglicherweise ergebenden Fall hätte vorbereiten können, wurde so eingeschränkt.

Verpflichtungen aus dem BetrVG sind keine Einbahnstr. Auch BR müssen mit den Folgen von Pflichtverletzungen umgehen können.

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gironimo

06.02.2017 um 10:47 Uhr

Die Pflichtverletzung hätte ja nicht der JAVi begangen.

P
Pickel

06.02.2017 um 10:52 Uhr

Das ist doch wirklich ein albernes Argument.

Wie viele Fälle fallen dir spontan ein, in denen Mitarbeiter unter der Schlafmützigkeit des BR bzw. der von ihm installierten Ausschüsse leiden müssen? 50? 100?

W
WillsWissen

06.02.2017 um 13:27 Uhr

Meine Frage stellt sich eher noch dahin gehend: Wer hat dort die JAV gewählt? Der BR? Leider kommt es mir so vor, als hätte man dort ganz schnell jemanden zur JAV gemacht.

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Gonzoooo

06.02.2017 um 14:06 Uhr

Nein, das Ganze war keine Hauruck Aktion. Die Wahl lief schon meiner Meinung nach rechtens ab, lediglich die Info an den AG soll gefehlt haben. Was ich schon schrieb, vorab ist alles notwendige passiert. Nur im Nachhinein wurde der AG wohl nicht durch den Wahlvorstand informiert. Er hatte sich auch selbst bei dem Wahlvorstand über den Ausgang erkundigt. Lediglich die Formale Info hinterher fehlte. Die Wahl an sich sollte in der Norm, nachvollziehbar abgelaufen sein. Das sollte Wasserdicht sein.

Gruß

G
Gonzooo

21.02.2017 um 16:59 Uhr

Moin, ich wollt mich noch einmal hier zu Wort melden und euch das Ergebnis mitteilen. Also letzten Freitag war der Termin beim Arbeitsgericht. Die JAV Wahl konnte nicht angefochten werden. Zumal durch den Aushang am schwarzen Brett der AG informiert war. Sich hinterher hinzustellen und zu sagen ich weiß von nix, war für den Richter nicht glaubhaft. Gut der eine formelle Brief an den AG hatte gefehlt, ist aber kein grund die Wahl für nichtig zu erklären. Mehr hatte die AG Seite auch nicht im Köcher.
Ende vom Lied. Die JAV ist nun unter anrechnung von Urlaub und Freizeitstunden für drei Monate bezahlt freigestellt, sollte ein Zeugniss mit der Note gut für die komplette Zeit bekommen und kurzfristig noch ein Zeugnis für Ihre Bewerbungen. Sollte Sie innerhalb der drei Monate eine andere Stelle finden, so wird der Restbetrag als Abfindung bezahlt. Eigentlich ein voller Erfolg. Naja eigentlich wollte sie weiter im Betrieb bleiben, aber nach nem Rechtsstreit mit dem AG funktioniert das bekanntlich nicht.

Gruß Gonzo

M
Moreno

21.02.2017 um 17:04 Uhr

Da ist der AG aber den Azubi billig los geworden! Ich bin auch nicht der Meinung, dass man nach einem Rechtsstreit mit dem AG nicht im Betrieb verbleiben kann.

G
Gonzooo

21.02.2017 um 17:17 Uhr

Naja, sie hatte ja gerade ausgelernt und kriegt das Gehalt einer kaufm. Angestellten.
Finde das Ergebnis eigentlich recht fair.

Gruß

M
Moreno

21.02.2017 um 19:35 Uhr

Drei Monatsgehaelter gegen einen unbefristeten Arbeitsvertrag???????? Was hättest Du denn als ungerecht bezeichnet?

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Gonzooo

21.02.2017 um 21:38 Uhr

Moin,

alles darunter hätte ich als nicht fair empfunden. Und was wäre deiner Meinung nach i.O.?

Gruß

M
Moreno

21.02.2017 um 21:44 Uhr

Ein Arbeitsplatz!

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DummerHund

21.02.2017 um 21:48 Uhr

@Gonzoo Das Doppelte...als Mindestsatz.

Mir ist ein Fall bekannt wo eine Betriebsratsforsitzende 3 Jahre, bis zu ihrem Renteneintittsalter unter allen laufenden Bezügen von der beruflichen Tätigkeit frei gestellt wurde. In den 3 Jhren ist sie aber fast täglich im Betrieb gewesen und hat ihr Ehrenamt weiter ausgeführt.

G
Gonzooo

21.02.2017 um 21:59 Uhr

Ja du junge Dame wollte tatsächlich wieder im Betrieb arbeiten, dass das aber nicht funktioniert, wenn der Chef täglich übern Weg läuft und ihm jedes mal aufgezeigt wird, das er das Ding verloren hat, war bei der Verhandlung allen klar. Und das kann auf Dauer auch nicht gut gehen.....@DummerHund ...ich finde du vergleichst Äpfel mmit Birnen.

Aber lassen wir das, es führt zu nix, jeder hat wohl eine andere Meinung. Man hat sich geeinigt und der Richter hats abgesegnet. Und damit ist gut.

Gruß

D
DummerHund

21.02.2017 um 22:13 Uhr

Wenn du meinst das ich Äpfel mit Birnen vergleiche du aber wohl nicht den Sinn verstehen willst ist es eh sinnig darüber zu diskutieren. Diskusion....nichts anderes ist es hier und keine Rechtsberatung under Wunschantwortbox. @Moreno hat recht mit festem Arbeitsplatz. Meist passt das aber dann nicht mehr weil der AG sich sechs monate später einen anderen Grund konstruiert. Und genau deshalb mein Verleich mit dem mir bekannten Fall. Ob Äpfel oder Birnen. Kann der AG das Obst nicht pflücken muss ihm runterholen ordendlich weh tun.....das ist hier im Portomonai. Es geht um die Moral von der Geschicht und nicht vom Inhalt. Die Betriebsratsvorsitzende hat vernünftig gepokert...ohne vorab die Karten offen auf den Tisch zu legen. Also Gonzooo, man lernt nie aus.

G
Gonzooo

21.02.2017 um 23:12 Uhr

"Diskusion....nichts anderes ist es hier und keine Rechtsberatung under Wunschantwortbox." und genau deshalb muss ich mich doch wundern das du hier auf einmal solch eine Schärfe reinbringst. Und natürlich hat Moreno recht und auch du wenn du sagst das es hinterher nicht passt. Nichts anderes hab ich gesagt. Beide Seiten hatten einen Rechtsbeistand und das Ergebnis war für beide i.O. Also wo ist dein Problem? Wenn in deinen Fall für die Vorsitzende mehr rumgekommen ist, glückwunsch!
Du kennst mich nicht, also urteile bitte auch nicht über meinen Verstand!

Schönen abend noch.

C
celestro

22.02.2017 um 10:55 Uhr

"Also wo ist dein Problem?"

Das Arbeitgeber, die so "billig davonkommen" nicht dazulernen und später Ihr Verhalten ändern.

D
DummerHund

22.02.2017 um 16:47 Uhr

@Gonzoo Ich würde mir nie anmaßen über den Verstand mir fremder Personen zu urteilen. Jedoch bewundere ich den Scharfsinn in seiner schnelligkeit,wie euer AG seine Vorstellung durch gezogen hat, denn normalerweise sind das Prozesse die sich über einige Wochen lang hin ziehen. Was die angebliche schärfe betrifft die ich reingebracht haben soll.........gut das du mich nicht kennst wenn ich mich mal in ein Thema richtig festbeisse. Mir tuhen immer nur die Personen leid die mit dem Ergebniss klar kommen müssen. Man verkauft es ihnen als gut, weil sie es ja selbst nicht wissen können das viel mehr drin gewesen wäre. Ich jedenfalls würde der betreffenden Person dennoch den Tipp geben sich deswegen mal mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu unterhalten....und zwar umgehend. Verträge kännen auch gekippt werden. Und eindauerhaft fester Arbeitsplatz ist mehr wert als ein grauenhaftes derzeitiges Ergebniss. Dies sollte man auch an den reaktionen der anderen User sehen.

G
Gonzooo

22.02.2017 um 18:06 Uhr

Und noch einmal.... Beide Seiten hatten einen Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht. Und beide Seiten sind zufrieden. Und es gibt einen Richterlichen Beschluss.

D
DummerHund

22.02.2017 um 19:15 Uhr

"Und es gibt einen Richterlichen Beschluss." den man sich zum Vorteil der AN hätte sparen können, wenn man sich erst hätte schlau gemacht und dann hier so auftrumpfen zu wollen. Ich kann mich hier den Eindruck nicht erwähren das hier was nicht richtig lief. Was Bitteschön hat die AN hier als positives mitnehmen können; zumal wenn sie ohne Anwalt vorab schon hätte gewusst was noch an mehr raus zu holen wäre. (Verhandlungen bei Kündigungen von BRM oder JAV jangen immer erst bei 2,5 Prozent vom Bruttolohn an). Es scheint aber gar keine Verandlungen in der Hinsicht gegeben zu haben, denn sonst weäre nicht das minimalste Ziel raus gekommen und die MA hätte Einspruch eingelegt gegen das Urteil. Sie ist unwissend und weis nicht was hätte raus springen können. Der Fehler liegt eindeutig bei der Beratung vor dem aufsuchen des Anwaltes. Auch das muss mal gesagt sein. Der Drops ist gegessen und alles andere nur noch hypothetisch.

G
Gonzooo

22.02.2017 um 22:52 Uhr

Lass sein, hat kein Sinn!

Gruß

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