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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerung einer Grundlagenschulungen

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Newbie
Jan 2017 bearbeitet

Hallo allerseits, vielleicht kann uns jmd. helfen. Wir haben letztes Jahr im Oktober einen ordnungsgemäßen Beschluss (nach dem Vordruck der WAF) gefasst, dass wir als Betriebsratsmitglieder im Januar diesen Jahres (nächste Woche) auf Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz Teil3 geschlossen fahren. Dieser Beschluss ist der Geschäftsleitung im Oktober fristgerecht zugegangen (wir hatten mit denen vereinbart, dass auch Emails mit Scan reichen) und Sendebeweis haben wir auch. Wir haben im Beschluss einen Satz " sollten wir innerhalb der nächsten 14Tage nichts von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht". Einen begründeten Widerspruch seitens der GL gab es im letzten Jahr nicht. Wirtschaftliche Gründe (wir arbeiten alle in unterschiedlichen unabhängig voneinander aufgestellten Abteilungen) außer dass sie wahrscheinlich die Kosten stören und der Fakt dass wir alle gleichzeitig für 4 Tage auf Schulung sind sprechen nicht dagegen Nun behauptet die GL ein paar Tage vor Schulung, dass ein Beschluss nie vorgelegen hätte und verbietet uns in einem Schreiben auf diese Schulung zu gehen. Das wir das Recht auf Schulung haben steht außer Frage. Frage ist Schulung trotzdem antreten? Zu Recht haben alle Mitglieder nun Angst um ihren Arbeitsplatz

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Community-Antworten (6)

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Matze

12.01.2017 um 11:49 Uhr

Anwalt aufsuchen, Einigungsstelle schon mal einplanen (Kosten muss der Arbeitgeber tragen). Bereits jetzt sind schon Kosten entstanden, weil der Bildungsträger sicher mindestens Ausfallgebühren in Rechnung stellen wird. Eure Entscheidung nicht ohne Empfehlung des Anwalts treffen.

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Pickel

12.01.2017 um 11:50 Uhr

Ihr seid auf jeden Fall schön blöd, alle gemeinsam zu fahren!

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WillsWissen

12.01.2017 um 11:55 Uhr

Habt ihr selber gebucht? Wir fassen den Beschluss,reservieren und überlassen der Personalabteilung die Buchung. Kostenübernahme und die Sicherheit, dass das schreiben angekommen ist hat man dann automatisch. Die Seminaranbieter fragen alle nach wenn man reserviert hat und innerhalb von 14 Tagen keine Buchung erfolgt. Dann hat man immer die Möglichkeit nachzuhaken. In Eurem Fall ist es wohl schwer mit der Beweisführung. Wer hat die E-Mail bekommen? Der Geschäftsführer direkt? Sendeprotokoll ist ja schön und gut, dadurch weiß ich aber nicht ob gelesen oder nicht. Wir machen das immer noch schön mit Zettelkram und Empfangsbestätigung.

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gironimo

12.01.2017 um 12:24 Uhr

Wendet Euch doch mal an die WAF und besprecht das Thema dort. Ich nehme an, dass ihr euch dort nicht die ersten seid, die dieses Problem haben.

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Moreno

12.01.2017 um 12:35 Uhr

Na eigentlich bringt es dem AG nix sich hier quer zu stellen weil dies eben nur erhöhte Kosten nach sich ziehen würde also ist bestimmt irgend was im Busch. Vielleicht wäre es jetzt mal geschickt, dass der BRV ein 4 Augen Gespräch führt und den AG mal fragt wie man ,,die Kuh von Eis" bekommt.

Ich persönlich finde es sehr ungeschickt wenn der gesamte BR gleichzeitig aufs Seminar geht.

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Newbie

13.01.2017 um 13:06 Uhr

Vielen Dank für die Antwort, Gespräche haben wir geführt, die aber zu keiner Einigung geführt haben. Einen Anwalt haben wir daher jetzt eingeschaltet und er hat uns geraten zu fahren, da sonst selbst wenn wir verschieben durch Kurzfristigkeit Kosten anfallen. Er meint daher wir sollen fahren. Dass es ungeschickt ist dass alle gleichzeitig auf Seminar gehen haben wir eingesehen und planen für zukünftige Seminare anders. Da wir alle Beschlussfähig bleiben, auch wenn wir unterwegs sind und via Postfach /Mobiltelefonen erreichbar sind laufen wir auch nicht Gefahr irgendwelche Fristen zu verpassen. Vielen Dank

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