Hallo allerseits,
vielleicht kann uns jmd. helfen. Wir haben letztes Jahr im Oktober einen ordnungsgemäßen Beschluss (nach dem Vordruck der WAF) gefasst, dass wir als Betriebsratsmitglieder im Januar diesen Jahres (nächste Woche) auf Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz Teil3 geschlossen fahren. Dieser Beschluss ist der Geschäftsleitung im Oktober fristgerecht zugegangen (wir hatten mit denen vereinbart, dass auch Emails mit Scan reichen) und Sendebeweis haben wir auch. Wir haben im Beschluss einen Satz " sollten wir innerhalb der nächsten 14Tage nichts von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus dass der Seminarteilnahme aus Ihrer Sicht nichts entgegensteht". Einen begründeten Widerspruch seitens der GL gab es im letzten Jahr nicht. Wirtschaftliche Gründe (wir arbeiten alle in unterschiedlichen unabhängig voneinander aufgestellten Abteilungen) außer dass sie wahrscheinlich die Kosten stören und der Fakt dass wir alle gleichzeitig für 4 Tage auf Schulung sind sprechen nicht dagegen Nun behauptet die GL ein paar Tage vor Schulung, dass ein Beschluss nie vorgelegen hätte und verbietet uns in einem Schreiben auf diese Schulung zu gehen. Das wir das Recht auf Schulung haben steht außer Frage. Frage ist Schulung trotzdem antreten? Zu Recht haben alle Mitglieder nun Angst um ihren Arbeitsplatz