Hallo BR-Kollegen,

Situation:
Unser bundesweiter Betrieb/Unternehmen ist mittels eines Tarifvertrages in mehrere regionale BRs aufgeteilt (§3 BetrVG). Ein Geschäftsbereich, der in allen Regionen Arbeitnehmer hat, soll nun via Betriebsübergang in eine neue bundesweite GmbH übergehen. Bis zum Ergebnis der Neuwahl nimmt der BR im neuen Betrieb das Übergangsmandat wahr, dessen bisherige Region die meisten Arbeitnehmer hatte (§ 21a Abs. 2 BetrVG).

Frage(n):
Verlieren die übergehenden BR-Mitglieder aus den Regionen mit weniger Arbeitnehmer sofort mit dem Betriebsübergang ihr Mandat? Sind sie also weder für die bisherigen verbliebenen (nicht-übergegangenen) Arbeitnehmer noch für die im neuen Betrieb zuständig? Verlieren sie damit wirklich von einem Tag auf den anderen ihr Amt und damit den erweiterten Kündigungsschutz (§ 103 BetrVG)?

Meine Vermutung:
Ja. Aus Sicht der "kleineren" Betriebsteile ist im neuen Betrieb bereits ein BR vorhanden (das Übergangsmandat des größten BR), insofern greift im Umkehrschluss § 21a Abs. 1 "... BR bleibt im Amt, soweit dort kein BR besteht" (sinngemäß). Übergehende BR-Mitglieder aus kleineren Betriebsteilen, die kein Übergangsmandat gemäß Abs. 2 bekommen, haben kein Mandat mehr und werden plötzlich von einem BR vertreten, den sie nicht gewählt haben. Zumindest in der kurzen Zeitspanne zwischen Übergang und Ergebnis der BR-Wahl im neuen Betrieb.

Richtig?