Erstellt am 08.08.2016 um 10:57 Uhr von gironimo
Die Fahrt findet während der Arbeitszeit statt? Dann nur Bus.
Privat kann jeder auch mit dem Pkw fahren - dann aber auf eigene Rechnung.
Erstellt am 08.08.2016 um 11:53 Uhr von Niemand
Sollte ein Kollege auf Grund einer Behinderung nicht mit dem Bus fahren können, sollte er das mit dem Chef besprechen, damit dieser für einen behindertengerechten Bus sorgen kann oder die Fahrt mit dem PKW erlauben kann.
Von sich aus sollte keiner mit dem PKW fahren. Erlaubt aber der Chef auf Nachfrage die Fahrt mit dem PKW sind die Kollegen dann auch über die BG unfallversichert.
Erstellt am 08.08.2016 um 16:04 Uhr von Hoppel
@ pronto
Versichert ist man immer, die Frage stellt sich nicht.
Auch bin ich nicht davon überzeugt, dass z.B. ein etwaiger Wegeunfall seitens der BG nicht anerkannt werden würde, nur weil die Fahrt mit dem Privat PKW angetreten worden ist. Aber verlassen würde ich mich nicht darauf!
Die "Gefahr" lauert aber mit Sicherheit an ganz anderer Stelle!
Erstens muss der AG die Fahrtkosten nicht ersetzen, da er die Fahrmöglichkeit stellt.
Zweitens müsste der AG grundsätzlich nicht für Kosten aufkommen, wenn der Privat PKW ohne sein Einverständnis für diese Dienstfahrt eingesetzt wird und im Rahmen dieser Dienstreise beschädigt wird.
Siehe auch > http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/dienstreise/
Erstellt am 09.08.2016 um 02:22 Uhr von Pickel
Hoppel, sofern der AG fahrtkostenpauschale von zB 0,3 Euro / KM zahlt, müsste er ohnehin nicht für Unfallschäden aufkommen. Denn auch dieses Risiko ist mit der Pauschale auf den Empfänger übergegangen.
Erstellt am 09.08.2016 um 10:21 Uhr von Pjöööng
Eine andere Auffassung wird z.B. hier
http://www.zeit.de/karriere/2010-02/arbeitsrecht-unfall-berufliche-fahrt
oder auch hier
https:www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/besondere-faelle/dienstfahrt/default.aspx
vertreten.