Ich brauche mal wieder rasche Hilfe. Unser aktuelles Problem (3er BR) ist das MBR bei Einstellung. Unser AG möchte einstellen und alles passt, bis auf den Arbeitsvertrag. Dieser widerspricht nach unserer Auffassung geltendem Recht und benachteiligt den AN schwer. Wir hätte also u.U. einen Verweigerungsgrund aufgrund §99, 2 Punkt 1 und gleichzeitig die Benachteiligung nach Punkt 4. Jetzt ist unser AG allerdings der Auffassung wir hätten bei der Gestaltung des Arb.Vertrages ohnehin keine Mitsprache und er könne das so machen.....
Nun unsere Frage. Sollten /Können wir widersprechen oder eher nicht, da der Widerspruchsgrund sich lediglich auf den Arbeitsvertrag bezieht? (den er uns ja nunmal bei der Anhörung vorgelegt hat) Vielen Dank schon mal.