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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

betriebsbedingte Kündigung

S
Svenja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben (mal wieder) eine betriebsbedingte Kündigung auf dem Tisch. Die betroffene Kollegin ist z.Z. in Elternzeit und soll in 14 Tagen zurückkommen. Der Arbeitgeber möchte nach Rückkehr sofort fristgemäß kündigen.

Darf die Anhörung vor Beendigung der Elternzeit und der Rückkehr der Kollegin überhaupt stattfinden? Da die Kollegin momentan nicht im Haus ist, können wir die Kollegin doch garnicht anhören, was man lt. Gesetzestext ja sollte.

Die gesetzlich möglichen Widerspruchsgründe sind hier nicht anwendbar. Sozialauswahl ist leider ok; kein anderer freier Arbeisplatz verfügbar; kein Verstoß gegen Auswahlrichtlinien. Und es sind nicht so viele betriebsbedingte Kündigungen, dass es einen Sozialplan geben würde. Und außerdem versucht der Arbeitgeber, mit Aufhebungsverträgen unsere Beteiligung klein zu halten.

Können wir wirklich den Mist nur abnicken und der Kollegin den Klageweg empfehlen?

Dank im voraus

svenja

87301

Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.01.2016 um 14:54 Uhr

Die gesetzlich möglichen Widerspruchsgründe sind hier nicht anwendbar. <

Warum nicht? Ungesehen habe ich da gewisse Zweifel. Wie sieht es aus mit Weiterbeschäftigung nach Qualifizierung? Weiterbeschäftigung mit geänderten Vertragsbedingungen? Ggf. an einem anderen Standort? Wird in naher Zukunft ein Platz frei ????

Was ist aus dem bisherigen Arbeitsplatz geworden?

nicht so viele betriebsbedingte Kündigungen< und >Aufhebungsverträgen < also in der Summe dann doch eine Betriebsänderung (vielleicht mit Salamitaktik?)?

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