Hallo,

wir haben (mal wieder) eine betriebsbedingte Kündigung auf dem Tisch. Die betroffene Kollegin ist z.Z. in Elternzeit und soll in 14 Tagen zurückkommen.
Der Arbeitgeber möchte nach Rückkehr sofort fristgemäß kündigen.

Darf die Anhörung vor Beendigung der Elternzeit und der Rückkehr der Kollegin überhaupt stattfinden? Da die Kollegin momentan nicht im Haus ist, können wir die Kollegin doch garnicht anhören, was man lt. Gesetzestext ja sollte.

Die gesetzlich möglichen Widerspruchsgründe sind hier nicht anwendbar. Sozialauswahl ist leider ok; kein anderer freier Arbeisplatz verfügbar; kein Verstoß gegen Auswahlrichtlinien. Und es sind nicht so viele betriebsbedingte Kündigungen, dass es einen Sozialplan geben würde. Und außerdem versucht der Arbeitgeber, mit Aufhebungsverträgen unsere Beteiligung klein zu halten.

Können wir wirklich den Mist nur abnicken und der Kollegin den Klageweg empfehlen?

Dank im voraus

svenja