Moin zusammen.

Unsere GF will eine elektronische Zeiterfassung einführen und hat diesbezüglich schon eine BV vorbereitet, in die wir sachon Einblick hatten.
Bisher hat jeder AG einen Stundenzettel geführt und seine Zeiten mit der Unterschrift versehen.
Was ja auch ausreichend ist.
Allerdings werden bei uns die Stunden schon seit Jahren gerundet. Zum Beispiel: Arbeit um 16:15 beendet.....17:00 geschrieben.
Mit der neuen Zeiterfassung soll nun minutengenau abgerechnet werden, was ja schon einer Lohnkürzung gleich kommt.
Kommt da nicht das Gewohnheitsrecht zum einsatz?

Gruß von der Elbe