Elektr. Zeiterfassung
Moin zusammen.
Unsere GF will eine elektronische Zeiterfassung einführen und hat diesbezüglich schon eine BV vorbereitet, in die wir sachon Einblick hatten. Bisher hat jeder AG einen Stundenzettel geführt und seine Zeiten mit der Unterschrift versehen. Was ja auch ausreichend ist. Allerdings werden bei uns die Stunden schon seit Jahren gerundet. Zum Beispiel: Arbeit um 16:15 beendet.....17:00 geschrieben. Mit der neuen Zeiterfassung soll nun minutengenau abgerechnet werden, was ja schon einer Lohnkürzung gleich kommt. Kommt da nicht das Gewohnheitsrecht zum einsatz?
Gruß von der Elbe
Community-Antworten (12)
12.01.2016 um 20:47 Uhr
Tja, auch die Elbe fließt ja nicht immer in die gleiche Richtung.
Hier gibt es kein Gewohnheitsrecht, sondern nur das Recht auf „Lohn gegen Arbeit“ und Freizeit ist nun mal keine Arbeit.
12.01.2016 um 20:56 Uhr
Das habe ich mir schon fast gedacht. :-( Aber das Argument der GF, dass die elektr. Zeiterfassung zwingend erforderlich ist, wegen des ArbZG 2017, zieht doch nicht, oder? Dafür ist der Stundenzettel doch nachweis genug!
12.01.2016 um 21:35 Uhr
Dann kann er euch das ArbZG2017 auf dem er sich doch vehemend beruft doch auch atok vorlegen. Wüsste nicht was da anders ist.
13.01.2016 um 00:16 Uhr
Atok?
Davon ab: der BR wird die Einführung einer elektronischen Erfassung nicht verhindern können, wenn der AG es ausreichend ernst meint b
13.01.2016 um 01:14 Uhr
ad hoc ... ;-)
Denke auch, daß der BR sich eher um "wie mache ich eine vernünftige Regelung darüber mit dem AG" einen Kopf machen solllte, als darüber wie "er die Einführung verhindern" kann. Denn das wird vermutlich nicht klappen, eine Regelung über die Nutzung abzuschliessen aber schon.
13.01.2016 um 09:14 Uhr
Hallole, wir haben auch eine Elkt. Zeiterfassung bekommen und eine BV abgeschlossen. Habt ihr die mal richtig Durchgelesen? Bevor eine Zeiterfassung kommt habt ihr alles Recht der Welt genaue Informationen zu erhalten. System, verrechnung, Datenschutz und vieles mehr. Auch dürft ihr nicht vergessen das sich viele Systeme einstellen lassen Beispiel MA hat AZ bis 15.30 H geht aber um 15.25, 5 min abziehen oder auch runden. Was passiert wen er um 15.35 geht? Wird die Zeit abgezogen? Eine BV von Seiten der AG ist sehr einseitig. Macht Euch schlau, holt Euch hilfe. Die Zeiterfassung darf nur mit Eurer Genehmigung Instaliert werden (Mitarbeiter Überwachung möglich). Gruß
13.01.2016 um 09:45 Uhr
Wegen dem Aufrunden.... vielleicht gibt und gab es gute Gründe die Zeiten aufzurunden, weil z.B. die Mitarbeiter Arbeitskleidung anziehen, sich vorbereiten etc. mussten. Von daher solltet Ihr schon genau schauen, ob diese Aufrundung nicht auch einen Zweck dienten. Diese sollten dann nicht unter den Tisch fallen. Ansonsten solltet Ihr euch mit diesem Thema intensiv beschäftigen, da der AG nicht nur eine elektronische Zeiterfassung einführen will, sondern auch die Regeln der Erfassung ändern möchte. Schliesst also nicht zu schnell die BV ab. Besucht ggf. Schulungen und/oder holt euch hierzu einen Sachverständigen, wenn Ihr euch bei dem Thema nicht sicher fühlt.
13.01.2016 um 10:07 Uhr
Ihr solltet auf jeden Fall nicht die bereits "vorbereitete BV" als Grundlage nehmen. Geht in Euch und überlegt, wie Ihr das regeln würdet und erarbeitet einen Gegenvorschlag für die Verhandlungen.
Ich gehe davon aus, dass aussitzen nichts bringt, wenn der AG durch die minutengenaue Abrechnung so viel Geld spart, dass selbst eine Einigungsstelle lohnt.
13.01.2016 um 17:08 Uhr
Welche Zeiten zu entlohnen sind ist etwas was typischerweise in Tarifverträgen geregelt wird. Als BR sollte man da nicht reinpfuschen
13.01.2016 um 17:21 Uhr
Heute war das Gespräch mit der GF. Wir hatten allerdings vorher noch einen Sachverstand mit dabei. Aufgrund der Tatsache, dass wir Arbeitszeittechnisch sehr nahe an die Max. Grenze kommen, haben wir noch ein schönes Druckmittel. Jetzt wurde die Geschichte erstmal vertagt.
13.01.2016 um 17:22 Uhr
Es gibt bei uns weder Tarifvertrag noch eine BV.
14.01.2016 um 10:14 Uhr
Dennoch würde der § 77 Abs. 3 BetrVG auch bei Euch gelten - sehe ich hier aber nicht, da es ja um Verteilungsgrundsätze geht, die hintergründig eine Rolle spielen.
Viel Erfolg bei den Verhandlungen.
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