Erstellt am 12.01.2016 um 19:47 Uhr von Jakarta
Tja, auch die Elbe fließt ja nicht immer in die gleiche Richtung.
Hier gibt es kein Gewohnheitsrecht, sondern nur das Recht auf „Lohn gegen Arbeit“ und Freizeit ist nun mal keine Arbeit.
Erstellt am 12.01.2016 um 19:56 Uhr von SchipperHH
Das habe ich mir schon fast gedacht. :-(
Aber das Argument der GF, dass die elektr. Zeiterfassung zwingend erforderlich ist, wegen des ArbZG 2017, zieht doch nicht, oder?
Dafür ist der Stundenzettel doch nachweis genug!
Erstellt am 12.01.2016 um 20:35 Uhr von DummerHund
Dann kann er euch das ArbZG2017 auf dem er sich doch vehemend beruft doch auch atok vorlegen. Wüsste nicht was da anders ist.
Erstellt am 12.01.2016 um 23:16 Uhr von Pickel
Atok?
Davon ab: der BR wird die Einführung einer elektronischen Erfassung nicht verhindern können, wenn der AG es ausreichend ernst meint b
Erstellt am 13.01.2016 um 00:14 Uhr von celestro
ad hoc ... ;-)
Denke auch, daß der BR sich eher um "wie mache ich eine vernünftige Regelung darüber mit dem AG" einen Kopf machen solllte, als darüber wie "er die Einführung verhindern" kann. Denn das wird vermutlich nicht klappen, eine Regelung über die Nutzung abzuschliessen aber schon.
Erstellt am 13.01.2016 um 08:14 Uhr von Tulpe
Hallole,
wir haben auch eine Elkt. Zeiterfassung bekommen und eine BV abgeschlossen. Habt ihr die mal richtig Durchgelesen? Bevor eine Zeiterfassung kommt habt ihr alles Recht der Welt genaue Informationen zu erhalten. System, verrechnung, Datenschutz und vieles mehr. Auch dürft ihr nicht vergessen das sich viele Systeme einstellen lassen Beispiel MA hat AZ bis 15.30 H geht aber um 15.25, 5 min abziehen oder auch runden. Was passiert wen er um 15.35 geht? Wird die Zeit abgezogen?
Eine BV von Seiten der AG ist sehr einseitig. Macht Euch schlau, holt Euch hilfe. Die Zeiterfassung darf nur mit Eurer Genehmigung Instaliert werden (Mitarbeiter Überwachung möglich).
Gruß
Erstellt am 13.01.2016 um 08:45 Uhr von outofmemory
Wegen dem Aufrunden.... vielleicht gibt und gab es gute Gründe die Zeiten aufzurunden, weil z.B. die Mitarbeiter Arbeitskleidung anziehen, sich vorbereiten etc. mussten. Von daher solltet Ihr schon genau schauen, ob diese Aufrundung nicht auch einen Zweck dienten. Diese sollten dann nicht unter den Tisch fallen.
Ansonsten solltet Ihr euch mit diesem Thema intensiv beschäftigen, da der AG nicht nur eine elektronische Zeiterfassung einführen will, sondern auch die Regeln der Erfassung ändern möchte. Schliesst also nicht zu schnell die BV ab. Besucht ggf. Schulungen und/oder holt euch hierzu einen Sachverständigen, wenn Ihr euch bei dem Thema nicht sicher fühlt.
Erstellt am 13.01.2016 um 09:07 Uhr von gironimo
Ihr solltet auf jeden Fall nicht die bereits "vorbereitete BV" als Grundlage nehmen.
Geht in Euch und überlegt, wie Ihr das regeln würdet und erarbeitet einen Gegenvorschlag für die Verhandlungen.
Ich gehe davon aus, dass aussitzen nichts bringt, wenn der AG durch die minutengenaue Abrechnung so viel Geld spart, dass selbst eine Einigungsstelle lohnt.
Erstellt am 13.01.2016 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Welche Zeiten zu entlohnen sind ist etwas was typischerweise in Tarifverträgen geregelt wird. Als BR sollte man da nicht reinpfuschen
Erstellt am 13.01.2016 um 16:21 Uhr von SchipperHH
Heute war das Gespräch mit der GF. Wir hatten allerdings vorher noch einen Sachverstand mit dabei.
Aufgrund der Tatsache, dass wir Arbeitszeittechnisch sehr nahe an die Max. Grenze kommen, haben wir noch ein schönes Druckmittel.
Jetzt wurde die Geschichte erstmal vertagt.
Erstellt am 13.01.2016 um 16:22 Uhr von SchipperHH
Es gibt bei uns weder Tarifvertrag noch eine BV.
Erstellt am 14.01.2016 um 09:14 Uhr von gironimo
Dennoch würde der § 77 Abs. 3 BetrVG auch bei Euch gelten - sehe ich hier aber nicht, da es ja um Verteilungsgrundsätze geht, die hintergründig eine Rolle spielen.
Viel Erfolg bei den Verhandlungen.