Hallo,
es gibt folgenden Sachverhalt: in unserem Betrieb gibt es eine BV, die die Zuschläge zur Nachtarbeit regelt. Feste Zulagen in Euro zu bestimmten Zeiten. Dabei ist die Nachtzulage der Dauernachtschicht höher, als die der Spätschicht.
Nach dem BAG, Urteil vom 05.09.02, 9 AZR 202/01 wird auf feste Zeiten und Zuschläge für Nacht- bzw. Dauernachtschicht hingewiesen (25% bzw. 30%) Ist meine Annahme richtig, dass wir nur über die Kündigung unserer BV eine Änderung erwirken könnten? Was ist, wenn der AG keine BV im Sinne des Urteils möchte. Abgesehen von der Drohung mit der Einigungsstelle, sehe ich keine Möglichkeit. Letztendlich greift hier doch auch das Individualrecht?