Moin Moin und ein gutes Neues Jahr.
Für uns fängt das Jahr leider nicht ganz so schön an. Der Arbeitgeber möchte zwei Kollegen um eine Stufe runtergruppieren ( mit Besitzstand auf altes Gehaltsnivau ). Hintergrund ist eine anstehende Gehaltserhöhung nach Betriebzugehörigkeit ( ca.500 Euro brutto ) die dann mit dem Besitzstand verrechnet werden soll.
Dieses Anliegen wurde dem Betriebsrat schon öfters vorgetragen und abgelehnt. Jetzt wurde eine Anhörung am 21. Dez.2015 ein gerecht, Zu diesem Zeitpunkt war das Büro in dem die Dokumentenschütte für den Betriebsrat steht nicht besetzt und verschlossen. Die Mitglieder des Betriebsrats haben keinen Schlüssel für dieses Büro. Jetzt ist die Frage wann beginnt und Endet die Frist nach §99 Abs.3? Nach meiner Auffassung kann die Frist erst beginnen, wenn der Betriebsrat ohne Verschulden die Möglichkeit hat die Anhörung entgegen zu nehmen. Liege ich hier richtig? Es wäre gut wenn ihr vielleicht auch Urteile nennen könntet.
Vielen Dank