Hallo,
meine Frage ist, ob in folgendem Fall ein Ersatzmitglied nachrückt:

Kurz zu uns: 7 köpfiges Gremium, es gibt bei uns Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, es wird im Schichtdienst gearbeitet, jeden Montag 16-20 Uhr Sitzung (hauptsächlich für die wöchentliche Dienstplankontrolle)
Ich bin der Br-Vorsitzende (ansonsten Teilzeitler), zeitgleich studiere ich jedoch auch. Wir geben wöchentliche Schichtwünsche ab und unsere "BR-Schichten" werden einfach in den Dienstplan eingetragen, soweit alles nach unserem Wunsch. Ich könnte mir also auch Montags ohne Probleme frei wünschen. Seit kurzem habe in unregelmäßigen Abständen Montags ab 18 Uhr Kolloquium (Teilnahmepflicht) und kann daher nicht an der Sitzung teilnehmen.
Ich habe mir das Gesetz angeschaut und auch den Kommentar von Fitting, habe jedoch nichts dazu gefunden. Weder bei tatsächlicher noch rechtlicher Verhinderung konnte ich fündig werden. Was ist eure Meinung? Bin ich verhindert oder nicht, also Ersatzmitglied oder nicht?
Vielen Dank schon einmal!