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Befristung oder Unbefristetes Arbeitsverhältnis

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

es stellt sich gerade bei uns folgende Frage. AN ist bis zum 31.12.15 befristet, wäre auch noch eine Verlängerung bis zum 31.03.16möglich( natürlich auch mit Sachgrund! BR erhält am 1.10.15 Antrag auf unbefristete Beschäftigung über den 31.12.15 hinaus und stimmt dieser auch zu. Der AN hat aber bis heute noch nichts in der PA zur Unterschrift vorgelegt bekommen.

Stand heute , BR bekommt für den oben genannten AN eine Befristung bis zum 31.03.15.

Was zählt denn jetzt? Unbefristeter über den 31.12.15 hinaus oder der hinterher geschobene Vertrag zur 3 Monatigen Befristung bis zum 31.03.15.

Was meint Ihr denn ?

1.09204

Community-Antworten (4)

N
nicoline

10.11.2015 um 12:44 Uhr

Der BR muss bei einer Vertragsverlängerung, egal ob mit oder ohne Sachgrund befristet oder unbefristet angehört werden. Lehnt er ab, muss der AG sich die Zustimmung vor Gericht ersetzten lassen oder er entscheidet, diesen Menschen dann doch nicht einstellen zu wollen. Ähnlich bei einer Zustimmung: hat der AG die Zustimmung zur unbefristeten Einstellung erhalten, kann er die Einstellung vornehmen, er muss es aber nicht. Genau so kann er sich entscheiden nun doch lieber noch einmal zu befristen und erneut anzuhören. Solange der AN keinen schriftlichen Bescheid über die befristete oder unbefristete Weiterbeschäftigung erhalten hat, hat sich ja nichts geändert für ihn.

G
gironimo

10.11.2015 um 16:36 Uhr

Was zählt denn jetzt?<

Das würde ich jetzt mal die Personalabteilung fragen. Es geht ja wohl nicht um den Vertrag, sondern um die Anhörung des BR oder?

Natürlich könnt Ihr jetzt der neuerlichen Befristung auch die Zustimmung unter Bezug auf § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG verweigern und auf Eure Zustimmung auf die unbefristete Verlängerung verweisen. Begründung: Der AN erleidet Nachteile, wenn er befristet auf eine ansich unbefristete Stelle eingestellt werden soll.

P
Pickel

10.11.2015 um 21:52 Uhr

Gironimo, dein letzter Satz ist an Falschheit nur schwer zu toppen. Und das schlimmste ist: das weißt du auch.

P
paula

11.11.2015 um 11:57 Uhr

@gironimo

ich schätze deine Kommentare sehr aber über den letzten Absatz solltest Du wirklich noch einmal nachdenken

Ihre Antwort

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