In unserer Firma bekommen einige Mitarbeiter Festgehälter und der grösste Teil aber Festgehälter plus Umsatzbeteiligung. Jetzt gibt es seit vielen Jahren die betr. Übung, dass Lehrgänge, die in der Firma stattfinden, in die Arbeitszeit gerechnet werden (Stechuhr). Alles was ausserhalb ist, sagt man uns, ist "Privatvergnügen". Es werden die Kursgebühren übernommen, also sollen wir unsere "Freizeit" investieren. Schliesslich können wir ja nicht auch noch mit Überstunden belohnt werden. Es sind arbeitsrelevate Kurse und Weiterbildungen. Einige sind auf freiwilliger Basis, aber es gab auch schon eine Abmahnung, weil eine Kollegin sich geweigert hat in einem anderen Ort mit Übernachtung daran teilzunehmen. Ganz abgesehen von dem Umsatzausfall der die jeweiligen Mitarbeiter betrifft, wenn der Kurs z. B. nur am Nachmittag ausserhalb stattfindet. Was können wir als BR da unternehmen? Beispiel: 5h arbeiten am Arbeitsplatz, dann zum Seminar ausserhalb fahren, dort 3h teilnehmen. Bekommt man dann wirklich nur 5h Arbeitszeit angerechnet.