Erstellt am 09.11.2015 um 11:21 Uhr von Dezibel
Was sind das für Kurse?
Werden sie für den Job gebraucht und ist man verpflichtet, daran teilzunehmen?
Erstellt am 09.11.2015 um 11:35 Uhr von Krümmel
Es sind arbeitsrelevate Kurse und Weiterbildungen. Einige sind auf freiwilliger Basis, aber es gab auch schon eine Abmahnung, weil eine Kollegin sich geweigert hat in einem anderen Ort mit Übernachtung daran teilzunehmen.
Erstellt am 09.11.2015 um 12:48 Uhr von gironimo
Ihr könnt Eure Mitbestimmung im vollen Umfang geltend machen. Dazu bietet sich § 96 ff BetrVG genau so an wie § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG und wenn es um Geld geht (Umsatzausfall, variabler Entgeltbestandteil), seit Ihr auch noch über den § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG im Boot. Alles Einigungsstellenfähig.
Also sagt dem AG, dass er es unterlassen möge eigene Regeln zu schaffen.
Dann solltet Ihr Euch Eure eigenen Vorstellungen machen und dann mit dem AG in Verhandlungen treten. Ich denke, dass ist ein BR-"Projekt" und nicht nur nebenher in einer BR-Sitzung abzuhandeln. Holt Euch ggf. Sachverstand dazu oder / und belegt Seminare zu diesem Thema.