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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind Lehrgänge Arbeitszeit?

K
Krümmel
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma bekommen einige Mitarbeiter Festgehälter und der grösste Teil aber Festgehälter plus Umsatzbeteiligung. Jetzt gibt es seit vielen Jahren die betr. Übung, dass Lehrgänge, die in der Firma stattfinden, in die Arbeitszeit gerechnet werden (Stechuhr). Alles was ausserhalb ist, sagt man uns, ist "Privatvergnügen". Es werden die Kursgebühren übernommen, also sollen wir unsere "Freizeit" investieren. Schliesslich können wir ja nicht auch noch mit Überstunden belohnt werden. Es sind arbeitsrelevate Kurse und Weiterbildungen. Einige sind auf freiwilliger Basis, aber es gab auch schon eine Abmahnung, weil eine Kollegin sich geweigert hat in einem anderen Ort mit Übernachtung daran teilzunehmen. Ganz abgesehen von dem Umsatzausfall der die jeweiligen Mitarbeiter betrifft, wenn der Kurs z. B. nur am Nachmittag ausserhalb stattfindet. Was können wir als BR da unternehmen? Beispiel: 5h arbeiten am Arbeitsplatz, dann zum Seminar ausserhalb fahren, dort 3h teilnehmen. Bekommt man dann wirklich nur 5h Arbeitszeit angerechnet.

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Community-Antworten (3)

D
Dezibel

09.11.2015 um 12:21 Uhr

Was sind das für Kurse? Werden sie für den Job gebraucht und ist man verpflichtet, daran teilzunehmen?

K
Krümmel

09.11.2015 um 12:35 Uhr

Es sind arbeitsrelevate Kurse und Weiterbildungen. Einige sind auf freiwilliger Basis, aber es gab auch schon eine Abmahnung, weil eine Kollegin sich geweigert hat in einem anderen Ort mit Übernachtung daran teilzunehmen.

G
gironimo

09.11.2015 um 13:48 Uhr

Ihr könnt Eure Mitbestimmung im vollen Umfang geltend machen. Dazu bietet sich § 96 ff BetrVG genau so an wie § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG und wenn es um Geld geht (Umsatzausfall, variabler Entgeltbestandteil), seit Ihr auch noch über den § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG im Boot. Alles Einigungsstellenfähig.

Also sagt dem AG, dass er es unterlassen möge eigene Regeln zu schaffen.

Dann solltet Ihr Euch Eure eigenen Vorstellungen machen und dann mit dem AG in Verhandlungen treten. Ich denke, dass ist ein BR-"Projekt" und nicht nur nebenher in einer BR-Sitzung abzuhandeln. Holt Euch ggf. Sachverstand dazu oder / und belegt Seminare zu diesem Thema.

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