Erstellt am 06.11.2015 um 20:14 Uhr von moreno
Wenn Betriebsratsmitglieder verhindert sind rückt das Ersatzmitglied auf und hat die selben Rechte. Warum fragst Du das?
Erstellt am 06.11.2015 um 20:23 Uhr von Wolverine
Heißt das dass, die Ersatzmitglieder (auch für eine Woche) die Sprechzeiten abdecken können!?
Erstellt am 06.11.2015 um 20:53 Uhr von Lowrider
Ja, das heißt es. Aber es sollten eventuell BRM die Sprechzeiten machen, die auch Aussagen treffen können oder zumindest über etwas Grundwissen aus Arbeitsrecht haben.
Wie oft habt ihr denn Sprechzeiten?
Erstellt am 06.11.2015 um 21:18 Uhr von Wolverine
Einmal die Woche.
Wenn ich(BRM) nicht da bin (Urlaub), dürfen die MA mein Ersatzmitglied als Ansprechpartner sehen!?
Erstellt am 06.11.2015 um 21:28 Uhr von moreno
Wie groß ist Euer Gremium ? Der oder die wer nachrückt ist nicht Dein Vertreter.
Erstellt am 06.11.2015 um 21:35 Uhr von Lowrider
Ja, klar dürfen die MA dieses EBRM ansprechen, da es während deiner Abwesenheit ein ordentlichen BRM wird - mit all deinen Rechten und Pflichten. (Ausnahmen bilden die Stellung des Vorsitzenden, Stellvertreter, ...).
Erstellt am 07.11.2015 um 09:34 Uhr von gironimo
Also - es ist eben so, dass im Falle der Vertretung Ersatzmitglieder zu 100% BR-Mitglieder sind und eben alles dürfen.
Wer wie wo Sprechstunden abhält, stimmt der BR ja unter sich ab (oder legt es in der Geschäftsordnung fest). Aber selbstverständlich dürfen AN jederzeit auch amtierende Ersatzmitglieder ansprechen.