Wir haben ein Dienstplanprogramm...zu dem der BR keinen Zugang hat....Nun hat der BR den Arbeitgeber aufgefordert ihm eine Lehrberechtigung zu geben. damit der BR einen Überblick über die Stundenstände der MA bekommt...der Arbeitgeber verweigert dies dem BR....
Der BR ist aber der Meinung, dass er sehr wohl diese Leseberechtigung bekommen muss....
Nach §87 Absatz 6 ist dies eine technische Einrichtung und die Einführung somit Mitbetimmungspflichtig , jedoch wird der Dienstplan schon mehr als ein Jahr mit diesem Programm gemacht...und der BR hat versäumt schon früher auf sein Leserecht zu pochen.
Wie seht ihr diese Sachelage?
Wie bekommt der BR den AG dazu ihm die Leseberechtigung zu gewähren ?