liebe Betriebsräte und -innen,

unser AG ist auf den Betriebsrat mit der Bitte um Zustimmung zu einem
Entwurf für eine BV Rufbereitschaft zugekommen. Es geht um die Beobachtung
technischer System im Haus (, deren Server aber bei einem IT-Anbieter
woanders stehen). Die IT-Mitarbeiter (Systemadministratoren und
Supporter/Unterstützer bei Geräte- und Programmfragen) sollen eine
Rufbereitschaft am Wochenende übernehmen.

Mehrere Fragen stellen sich uns - Könnt Ihr hierzu weiterhelfen?

1. finanzielle Anreize

- gibt es Benchmarks / etablierte Größen für Pauschalen nur für die
Rufbereitschaft, d.h. also sich bereit zu halten? Unser Arbeitgeber hat 75
€/Tag der Rufbereitschaft in Aussicht gestellt
- sollte der Betriebsrat auch fordern, die am Wochenende tatsächlich
geleistete Arbeit höher zu vergüten? wenn ja, Verdoppelung?

2. rechtlicher Status

- kann man Arbeitnehmer zur Rufbereitschaft zwingen, wenn sie keine Lust
haben?
- kann die Rufbereitschaft Ruhezeit sein (§ 5 ArbZG)?
- fällt der IT-Dienst in unserem Dienstleistungsbetrieb unter die
Ausnahmeregelungen (so wie bei Pflege, usw.)?

3. Gegenstand der Wochenend-IT-Arbeit

- ist es sinnvoll zu regeln, welche Arbeiten an einem Wochenende (z.B. nur
Beschränkung auf beschriebene Notfälle) darunter fallen?

4. Abstimmung mit Betroffenen

- (da der Betriebsrat ja eine Regelung mit Auswirkung auf die einzelnen
Arbeitsverträge angeht) sollte eine Art Urabstimmung erfolgen?
- gibt es dafür eine rechtliche Rechtfertigung?

vielen dank und beste grüße
der bär