Elternzeit

Ein Mitarbeiter hatte für 2 Monate Elternzeit genommen.

In seiner Gehaltsabrechnung musste er jetzt feststellen, dass für diese zwei Monate auch
sein Urlaubsanspruch anteilmäßig angerechnet wurde und sein mtl. variabler Gehaltsbestandteil ebenfalls anteilmäßig nicht bezahlt worden ist.

In unseren internen Richtlinien über " Richtlinie für betriebliche Abwesenheit" ist dort nichts
darüber zu lesen.

Wurde hier vom Arbeitgeber falsch gehandelt?