Bei uns gibt es neue Arbeitsverträge mit einer Stelle die ich nicht gut finde
"Nach Ablauf der Probezeit gelten für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß §622 Abs. 2 BGB wird sowlhl für Arbeitgeber als auch für den/die Arbeitnehmer/in vereinbart."
Bedeutet das der Arbeitnahmer auch die verlängerte Frist hat, obwohl im BGB steht das er nur einen Monat zum 15. oder Ende des Monats hat.
Wer kann mir da helfen, es drückt die Zeit.
Vielen Dank