Betriebsratsarbeit
Wir sind ein 11er BR, zum größten teil neu zusammengesetzt. Der alte BRV und sein Stellvertreter haben bei der Wahl relativ schlecht abgeschnitten. Beide waren über 20 Jahre an der Macht. Nach der letzten Wahl hat eine neue Liste deutlich über beiden Stimmen erhalten. Der alte BRV stellte mehr oder weniger sein Amt mehr als niedergeschlagen zur Verfügung. Der neue BRV - ich - wurde ins kalte Wasser geworfen. Aber ich sage mal ich kämpfe und gebe alles. Habe auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile ist der alte ehemalige Stellvertreter und etwas später auch der ehemalige BRV beide komplett aus dem BR ausgetreten. Arbeiten aber massiv gegen unseren aktuellen BR. Das ist sehr schade, mittlerweile hetzt man in der Form gegen uns, das man den Leuten einredet, die würden vom BR gemobbt. Fast jede Wohe gibt es neue Hetzkampanien und der alte BR mischt noch immer indirekt über seine alten BRM mit - eine wirklich steiniger Weg. Was kann man tun ausser irgendwann zu resignieren. Ich weiss nicht ob ich dem auf Dauer standhalte oder standhalten möchte. Das Betriebsratsarbeit kein Zuckerschlecken ist, ist mir klar aber wenn man von ehemaligen BRM und BRV´s derart drangsaliert wird, hat das mit Betriebsratsarbeit nicht mehr zu tun
Community-Antworten (10)
25.09.2015 um 11:01 Uhr
§119 Abs.1 Nr.2
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst, 2. die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört, oder 3. ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Abs. 2 Satz 3 um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.
25.09.2015 um 15:34 Uhr
Ihr solltet ebenfalls eine intensive Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Natürlich nicht auf dem Niveau der beiden alten Hasen. Sachlich - positiv Eure Ziele herausstellen, falsche Behauptungen sachlich richtig stellen. Die Wähler sind auch nicht von gestern und merken rasch, was los ist. Nicht umsonst haben sie den beiden ja so wenig Stimmen gegeben,
25.09.2015 um 15:47 Uhr
Hallo Resignierter, vorab:Für Dich gibt es keinen Grund zu resignieren.Der Hinweis von Mattes ist ok. Ich würde die Sache zunächst jedoch anders "anpacken".Gemäß §78 Satz 1 BetrVG dürfen DIE MITGLIEDER DES BETRIEBSRATES........IN DER AUS- ÜBUNG IHRER TÄTIGKEIT NICHT GESTÖRT ODER BEHINDERT WERDEN.
Kommentar aus Fitting: "Der Begriff der Behinderung ist weit zu verstehen.Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung Störung oder Verhinderung der BR-Tätigkeit.... Eine unzulässige Behinderung der Tätikeit kann durch positives Tun, aber auch,soweit eine Mitwikungspflicht (Des Arbeitgebers) besteht,durch ein Unterlassen erfolgen.(Herrschende Meinung) Ich empfehle daher,den Arbeitgeber aufzufordern,auf die Personen einzuwirken die Hetz- kampagnien (Hier muß konkretes Verhalten augelistet werden) gegenüber den BR und/oder seiner einzelnen Mitglieder zu UNTERLASSEN und im Falle der Wiederholung ein arbeitsge - richtliches Unterlassungsverfahren ANZUDROHEN.Neben dem BR ist auch jedes einzelne BR-Mitglied berechtigt,beim Arbeitsgercht einen Unterlassungsantrag zu stellen. Übrigens: Die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß,wenn man den Betriebsräten "ans Fell" will. Darüber hinaus hat der BR die Möglichkeit,im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens gemäß §104 BetrVG die Kündigung betriebsstörender Arbeitnehmer zu erzwingen
25.09.2015 um 23:37 Uhr
Was für eine unsinnige Antwort Challenger. Sollte ein BR so agieren, hätte er null Rückhalt in Dr Belegschaft. Das ist armselig.
Schafft Öffentlichkeit. Holt den scheiss aus der Anonymität raus und macht richtige BR arbeit und Interessenvertretung. Notfalls macht man die zwei Exemplare durch bloßstellen madig.
26.09.2015 um 00:09 Uhr
Hallo Kölner, kannst Du mir und der Forengemeinde mal KONKRET DARLEGEN,weshalb meine Antwort unsinnig ist,insbesondere,warum es armselig sein soll,wenn der BR so vorgehen würde ??? Ich bin mal extrem gespannt,welche Antwort Du mit Deinen übersichtlichen Fähigkeiten zum Besten gibst.Dann leg mal los.Und toi, toi, toi
26.09.2015 um 01:06 Uhr
Du bist alles aber kein BR oder wenn doch, ein sehr peinlicher. Du rätst diesem BR ins offne Messer zu laufen und 104 zu ziehen? Bist du noch bei Trost? Unsäglich und unglaublich.
Aber es passt, dass du hier den megaman mimst, der auch noch meint, den hallodri raushängen lassen zu können. Das ist mittlerweile der xte Fred, in dem du BRs zu Dingen bringen möchtest, die gemeingefährlich sind.
Machen wir es anders. Ab sofort warne ich vor dir. Das funktioniert bestens.
26.09.2015 um 01:26 Uhr
Hallo Kölner, Du bist einfach nur nervig und blöd.
28.09.2015 um 12:16 Uhr
@ Kölner
Vielleicht wäre es sinnvoll, die Posts von Challenger von vorne bis hinten zu lesen.
Da steht doch sehr eindeutig: "Darüber hinaus hat der BR die Möglichkeit". Und darüber kann doch ein TE nur dankbar sein, oder ? Er bekommt mehrere Dinge, die man machen kann. Und sofern notwendig auch das ultimative Mittel an Die Hand. Ob es soweit kommen muß, sollte sich der TE selbst überlegen. Aber die Möglichkeit aufgezeigt zu bekommen ist alles andere als "peinlich, unsäglich oder unglaublich".
28.09.2015 um 13:37 Uhr
Hallo Kölner, warum so pampig? Für einen BR ist es immer gut, die Möglichkeiten zu kennen. Sicher wäre es selten klug, die genannten rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Aber immerhin könnte man den Störern so eine Vorschrift mal in einem ernsten Gespräch zur kenntnis bringen. Vielleicht merken sie dann, dass sie deutlich zu weit gehen. Ich persönlich würde es anders versuchen: Betriebsversammlung mit klaren und unaufgeregten Infos an die Mitarbeiter, was der BR so macht, wo seine rechtlichen Grenzen sind, was noch Zeit braucht. Dann würde ich mit ein, zwei Leuten absprechen, dass sie Fragen zu den gestreuten Gerüchten stellen, damit man darauf antworten kann. Wenn der BR das Thema selbst zur Sprache bringt, sieht es so aus, als wolle er dem alten BRV eins auswischen. Und nicht zuletzt: Den Humor und die eigene Fehlbarkeit nicht vergessen.
28.09.2015 um 21:17 Uhr
"Für einen BR ist es immer gut, die Möglichkeiten zu kennen."
Das ist leider nur bedingt richtig... klar sollte ein BR die Möglichkeiten kennen, aber man sollte ihm diese "Macht" auch beibringen... Nur sagen, "das und das könnt ihr machen" ist als wenn man einem Neandertaler den Auslöseknopf für die Atombombe gegeben und gesagt... hey, alter, das kannste alles damit machen....
Hört sich weit hergeholt an, ist aber stimmig mit diesem Fall...
Nachtrag: hier ist die einzig richtige Antwort in meinen Augen wirklich nur öffentlichkeitsarbeit... es gibt wohl einige Punkte die strittig sind - auch innerhalb der Belegschaft - macht also eure 4 Betriebsversammlungen und oder zusätzliche Abteilungsversammlungen - haltet endlich sprechstunden ab und besucht eure kolleginnen und Kollegen an ihren Arbeitsplätzen...
Zeigt, dass ihr besser und näher an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seid, als die die euch defamieren...
Ihr habt doch die Wahl "gwonnen" - also wohl nciht ohne Grund...
Zeigt was ihr könnt, aber seht ab von einigen dingen, die hier geraten wurden...
Man lernt nciht damit zu wissen was man machen kann, sondern auch damit, was diese Aktion bedeuten könnte...
Vielleicht ist das Beispiel weit her geholt, ich denke aber, dass es gar nciht so übertrieben ist...
Also kann ich nur jedem Gremium raten, nciht nur die §§ zu lernen, und was möglich wäre, sondern auch zu lernen, was das dann bedeutet!!!
Und genau da wird in meinen Augen ein Schuh draus...
Meine Meinung
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