Hallo Kollegen,

folgender Fall. Ein MA leitet eine Abteilung seit 7 Jahren und produziert dort Waren. Mal mit Kollegen, mal alleine, je nach Bedarf der Ware. Nun läuft es im Betrieb aktuell etwas Zäh mit der Arbeit, dadurch ist der GF der Meinung demnächst auslaufende Befristungen nicht in ein festes AV zu übernehmen. Die kommende Urlaubszeit und der Verlust von 4 AN (Befristungen) bedeutet nun das die Aufträge von anderen MA erledigt werden müssen. Dies soll nun der MA aus der Abteilung (oben erwähnt) tun. Als Ersatz in seiner Abteilung soll ein Selbstständiger MA genommen werden (Freund der Schwester des Chefs) dieser hat wenn nötig immer wieder mal 2-3 Wochen dort auch schon ausgeholfen. Als wir den Werkstattleiter darauf hingewiesen haben das dass ganze Mitbestimmungspflichtig sei, sagte dieser " das ist mir Wurscht, ich werde die Produkte deswegen nicht auf null laufen lassen". Will sagen ich mache das so auch ohne BR.
Wir als Betriebsrat haben bisher keinerlei Anfrage unserer GL erhalten, weder zur Versetzung des AN noch zum wohl länger geplanten Einsatz des Selbstständigen als Ersatz des MA (nach unserer Sicht Mitbestimmungspflichtig). Der GF sagte mal das er den Einsatz von sogenannten Freelancern sehr begrüßen würde. Allerdings nur um Auftragsspitzen zu meistern.
Nun kommt das und keiner nimmt unsere MBR ernst. Ich werde jetzt in unseren Büchern recherchieren und würde mich jedoch über Eure Meinung zum Verhalten der GL und des Werkstattleiters freuen.