Hallo liebe KollegInnen,

in ein BV zur Einführung neuer Technik, hat uns der AG u.a. folgenden Absatz zugeschickt:

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Es besteht Einigkeit, dass Auswertungen nicht dazu herangezogen werden dürfen, disziplinarische Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, es sei denn, der BR hat im Einzelfall der Verwendung zugestimmt. Bei Vorliegen eines auf Tatsachen begründeten Verdachts der missbräuchlichen Nutzung der neuen Technik oder eines sonstigen wichtigen Grundes i.S.d. § 626 BGB verpflichtet sich der BR, die Zustimmung zu erteilen. Insofern besteht für den Fall, dass keine Zustimmung des BR bzw. keine Verpflichtung für eine solche Zustimmung aus den vorgenannten Gründen vorliegt, ein unmittelbares und mittelbares Beweisverwertungsverbot. Für Abmahnungen oder Kündigungen, die auf Basis der hier gewonnenen Daten ausgesprochen werden würden, gilt dies gleichermaßen.
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Wer kann mir dieses juristisch formulierte übersetzen?
Was heisst das konkret, wenn wir unsere Zustimmung verweigern?

Danke und beste Grüße

Pelikan