Erstellt am 18.06.2015 um 18:30 Uhr von BloodyBeginner
Naja fast 2 Monate ist ja jetzt noch nicht so lange, kommt auch auf den Sitzungsrhytmus drauf an. Jedenfalls gibts aus meiner Sicht auch keine rechtliche Handhabe.Dienstreisen gelten als Verhinderungsgrund und die werden ja auch nicht einfach so erfolgen und Urlaub kann ja wohl jeder nehmen wie er möchte.
Erstellt am 18.06.2015 um 21:21 Uhr von Melissa
„Dienstreisen gelten als Verhinderungsgrund“
Das ist so nicht ganz korrekt.
Sie kann ein Verhinderungsgrund sein.
Wäre sie es generell, würde das den Ausschluss und somit auch die Wählbarkeit zu einem BR bedeuten. Was ja nicht der Fall ist.
Das hängt immer von der Zumutbarkeit und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab und kann nur am Einzelfall festgemacht werden.
Erstellt am 19.06.2015 um 07:10 Uhr von waldschreier
Kommunikation??
frag den MA doch einfach mal was es für ein Problem gibt!?