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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Möglichkeiten der Zustimmungsverweigerung des BR bei Versetzung

L
luciano
Jan 2018 bearbeitet

Zustimmungsverweigerung des BR nach § 99 bei Versetzung

Hallo Kollegen/innen,

bei uns sollen 3 Kollegen in eine andere Abteilung versetzt werden. die Aufgaben bzw. ERA-Zuordnung bleiben gleich. Es soll nur versetzt werden, um die Schnittstellen effizienter zu gestalten. dies ist für uns BR nachvollziehbar. Jedoch haben alle 3 betroffene Kollegen starke Bedenken, da dann ihr neuer Vorgesetzter (bekannt für seinen militärischen Führungsstil) nicht gerade beliebt ist. Können wir in unserem Personal Ausschuss bzw. dann über das Gremium eine Zustimmungsverweigerung zu diesen Versetzungen machen und wenn ja mit welcher Begründung? Formfehler bzw. Verstöße gesetzlicher bzw. nach BetrVG kommen hier wohl nicht in Betracht. Besten Dank für tolle Infos.

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Community-Antworten (2)

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gironimo

09.06.2015 um 09:45 Uhr

Ich sehe da keine Möglichkeit. Wenn aber der Kollege wegen seines Führungsstils bekannt ist, solltet Ihr vielleicht das einmal zum Thema machen. Betriebsklima spielt ja nun auch eine nicht untergeordnete Rolle.

Vielleicht schlagt Ihr den Kollegen mal für ein Führungstraining oder dergleichen vor.

M
Melissa

09.06.2015 um 10:22 Uhr

Wenn hier keine Gruppenarbeit vorliegt, habe ich doch arge Zweifel, dass hier überhaupt eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vorliegt. Ein Abteilungswechsel mit ansonsten gleichbleibenden Abläufen dürfte hierfür nicht ausreichen. Die Änderung des Arbeitsbereichs muss schon ein gewisses Gewicht haben.

Und Vorgesetzte, wie der Begriff ja schon aussagt, kann man sich nicht aussuchen, sondern werden einem vor die Nase gesetzt und können nie ein Verweigerungsgrund sein.

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