Zustimmungsverweigerung des BR nach § 99 bei Versetzung

Hallo Kollegen/innen,

bei uns sollen 3 Kollegen in eine andere Abteilung versetzt werden. die Aufgaben bzw. ERA-Zuordnung bleiben gleich. Es soll nur versetzt werden, um die Schnittstellen effizienter zu gestalten. dies ist für uns BR nachvollziehbar. Jedoch haben alle 3 betroffene Kollegen starke Bedenken, da dann ihr neuer Vorgesetzter (bekannt für seinen militärischen Führungsstil) nicht gerade beliebt ist.
Können wir in unserem Personal Ausschuss bzw. dann über das Gremium eine Zustimmungsverweigerung zu diesen Versetzungen machen und wenn ja mit welcher Begründung? Formfehler bzw. Verstöße gesetzlicher bzw. nach BetrVG kommen hier wohl nicht in Betracht. Besten Dank für tolle Infos.