Hallo,vor ca.einem Jahr hat ein BR Mitglied selbst gekündigt.Jetzt 1 Jahr später fängt er doch wieder bei uns an.Ist er damit wieder im BR oder nicht?ich denke mit der Kündigung damals ist alles erloschen,oder?lg Danke für die Antworten
Erstellt am 28.05.2015 um 06:20 Uhr von Hoppel Betriebsverfassungsgesetz § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch 3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses,