Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem Fall eines AN.

Der AN hat vor 7 Jahren die erste Abmahnung bekommen, da er gegen die Anweisung des AG später als vorgegeben zur Arbeit erschienen ist.
Kurzfristig änderte sich dieses Verhalten, langfristig sind aber immer wieder Abweichung zum vorgegebenen Arbeitszeitbeginn aufgetreten. Darüber sind über die Jahren auch mehrere Gespräche mit dem AN geführt worden, wobei immer Besserung gelobt worden ist.

Vor knapp 3 Jahren ist dann eine BV in Kraft getreten, diese regelt eine Kernarbeitszeit ab 9:30, wobei die vermerke:
- Alle Abt. müssen ab 8:00 Uhr besetzt sein
- Die Aufteilung der Besetzung erfolgt in Absprache mit dem AG
einiges aushebelt. Bitte fragt mich nicht zu dieser BV, diese wird asap gekündigt.

Nun ist es so, dass der AG weiterhin auf den Arbeitszeitbeginn um 8:00 besteht, der AN sich aber nicht daran gehalten hat. Die Folge daraus ist eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung.

Wie beurteilt ihr diese Kündigung aufgrund der BV?

Viele Grüße

Hans Peter