Änderung Überstunden Regelung
Hallo,
Ich brauche unbedingt mal eure Hilfe. Unser Arbeitgeber will eine seit 25 Jahren bestehende Regelung zur Marktreinigung und zur Mülltonnenleerung ändern zum Nachteil der Mitarbeiter. Leider hat unser alter Personalrat immer verpasst Dienstvereinbarungen abzuschließen.
Und zwar geht es um folgenden fall:
Die Mitarbeiter erhalten gerade für die an und Abfahrt zur Arbeit jeweils eine halbe Stunde An und abfahrtszeit vergütet. jede angefangene Arbeitsstunde wird auf eine Volle Stunde aufgerundet. Maximal 2 Stunden gibt es dafür.
also gibt es 3 Stunden für unsere Mitarbeiter.
Neue Regelung soll sich nach dem TV richten. Also keine An und abfahrtszeit vergütet und nur die tatsächliche Arbeitszeit ( Minuten genau ) .
Im Grunde heisst das für die Mitarbeiter sie haben zum teil 1,5 Stunden wegezeit zur Firma die nicht mehr bezahlt wird und das für nur eine Stunde Arbeit. Das steht in keinem Verhältnis.
Wie können wir da gegen argumentieren bzw eine andere Lösung herbeiführen.
Wir sind für jegliche Hilfe Dankbar
Community-Antworten (5)
07.05.2015 um 17:22 Uhr
Seit Ihr öffentlich??
Na auf jeden Fall wird eine bestehende Regelung durch eine neue Regelung, die mitbestimmungspflichtig ist, ersetzt.
Also fordert Euren AG auf, mit Euch die neue Regel zu verhandeln.
Dazu solltet Ihr zunächst einen Sachverständigen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuziehen (kenne den § im PersVG nicht; im BetrVG ist es der § 80. Der sollte die derzeitige Sachlage einmal bewerten (jahrelange Übung; individuelle Ansprüche usw.).
Dann würde ich die Gewerkschaft kontaktieren und mit ins Boot nehmen.
08.05.2015 um 12:54 Uhr
Ja wir sind öffentlich. Haben jetzt schon Kontakt zur Gewerkschaft aufgenommen und die Unterstützen uns jetzt auch dabei. Der Tipp mit dem Gutachter ist schon mal sehr hilfreich, werden den falls die Verhandlungen scheitern mal hinzuziehen.
08.05.2015 um 16:37 Uhr
mülltonnenleerung, marktreinigung, an und abfahrtzeiten, was denn nu? was für ein betrieb ist das? welcher tv?
09.05.2015 um 15:54 Uhr
Ich bin gerade am überlegen, was der Sachverständige tun soll? Das ist kein Fall für einen Sachverständigen. Zudem kann der AG die Hinzuziehung eines SV ablehnen und Euch im Haus bestehenden Sachverstand, sodenn vorhanden, zur Einschätzung der Sachlage zubilligen.
Beschließt die Hinzuziehung eines RA, der Euch in dieser Angelegenheit die weiteren Möglichkeiten des BR aufzeigt. Für die AN die diese Zeiten nicht mehr gutgeschrieben bekommen und wo der AG nicht einsichtig ist, wird das dann eine Individualgeschichte, müssen sie dann also selber einklagen.
Ob DIESE "freiwilligen" Leistungen E-Stellenfähig sind glaube ich auch nicht. Der AG könnte für die Zukunft und für eine gewisse Zeit diese freiwilligen Leistungen noch unter Vorbehalt weiter gewähren und dann eben einfach einstellen. Eine lebenslange Garantie des Anspruches gibt es dafür leider nicht ;-)
10.05.2015 um 22:50 Uhr
Mit Gutachter meinte ich auch einen Rechtsanwalt. Unser Tarifvertrag ist der TVÖD. Bei uns gilt leider nicht das Betrvg sondern das Persvg. Unsere Aussichten auf Erfolg stehen zur Zeit nicht so gut. Es war halt wie ich jetzt mitbekommen habe auch immer eine freiwillige Sache für die Kollegen an der Reinigung teilzunehmen. Habe vom AG aber schon mitgeteilt bekommen, das die Arbeit wenn sich keiner mehr freiwillig melden sollte Angeordnet wird.
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