Erstellt am 06.05.2015 um 17:05 Uhr von Pjöööng
Nein, dazu bist Du nicht verpflichtet.
Als Mehrarbeit keinesfalls (noch viel weniger wenn Du Deinem AG auch keine Auskunft geben willst), möglicherweise könnte ein Anspruch auf Freizeitausgleich entstehen, wenn die BR-Arbeit betriebsbedingt in der Freizeit erfolgt.
Erstellt am 06.05.2015 um 17:06 Uhr von gironimo
Wie kommt es denn dazu. Die BR-Arbeit hat grundsätzlich während der Arbeitszeit statt zu finden (§ 37 BetrVG). Dazu stellt dich der AG von der Arbeit frei - und zwar im erforderlichen Umfang.
Da kann BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit nur in besonderen Fällen stattfinden (z.B. im Schichtbetrieb, wenn die Sitzung dann statt findet, wenn Du frei hast). Liegt ein derartiger Grund vor, isrt zunächst Freizeitausgleich das Mittel der Wahl.
So gesehen wird der Chef vielleicht fragen, warum BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit statt fand.