Erstellt am 27.04.2015 um 20:06 Uhr von Dezibel
Meinst Du wirklich Mitarbeiter? Dann gibt es auch keinen BR?
Dann passiert erst einmal nichts und danach eventuell Jobsuche ...
Erstellt am 27.04.2015 um 20:09 Uhr von Globus
ist der betriebsübergang eingängig mit einer Änderungskündigung?
Erstellt am 27.04.2015 um 20:11 Uhr von traum
Doch es gibt einen br. Welche Mitbestimmung liegt denn dem Betriebsübergang nach Paragraph 613 a vor. Sorry bin ein Nachrücker im Br und überhaupt nicht im Thema mit Gesetzen.
Erstellt am 28.04.2015 um 10:46 Uhr von gironimo
Wenn die Läden in Zukunft einer anderen Firma gehören und ein Mitarbeiter widerspricht, hat er zukünftig keinen Arbeitgeber mehr (zumindest in dieser Stadt).
Der BR wird die Gelegenheit des Betriebsüberganges nutzen, um mit dem AG eine BV für den Ausgleich eventueller Nachteile auszuhandeln.
An Eurer Stelle würde ich einen Sachverständigen (hier Fachanwalt für Arbeitsrecht; § 80 BetrVG) hinzuziehen; oder zumindest die Gewerkschaft.
Erstellt am 28.04.2015 um 15:57 Uhr von traum
In der Stadt wird es aber zukünftig noch Läden der bestehenden Firma geben. Kann der Mitarbeiter dann auf Sozial Auswahl bestehen?
Erstellt am 29.04.2015 um 23:54 Uhr von PeterPaula
Normalerweise MUSS der AG VOR einer Ausgliederung ( sorry verschrieben, nachgetragen ) mit dem BR sprechen. Die Infos das er ausgliedert sind ihm sicherlich nicht von heute auf morgen eingefallen und Käufer hat er sicherlich auch nicht über Nacht gefunden. Da der AG Euch jetzt vor vollendeten Tatsachen stellt, ist bereits eine grobe Pflichtverletzung, denn offenbar wurdet Ihr davon überrascht - zumindest den Fragen nach.
Ihr solltet JETZT SOFORT einen RA einschalten, der sich den gesamten Werdegang umgehend ansieht und schaut was noch zu retten und / oder zu stoppen ist, zumindest solange, bis alle Fragen und Vereinbarungen ( BetrVG Betriebsänderung ff ) geklärt sind. Sobald der AG umgesetzt hat, ist der Lolly gelutscht und nichts mehr regelbar!
Was nun mit den AN geschieht wenn sie widersprechen, steht in dem Informationsschreiben nach 613a. Ob Ihr dann noch Möglichkeiten seht diese AN in andere Bereiche - womöglich mit Umschulungen, Weiterbildungsmaßnahmen o.ä. ) in Eure eigene Kette bzw. Unternehmen unterzubringen, wird Dir hier niemand beantworten können, da hier niemand Euer Unternehmen und seine spezifischen Bereich und Strukturen kennt. Das ein AN per se seinen Job ( in der jeweiligen Stadt ) verliert wenn er widerspricht, ist so allgemeingültig jedenfalls falsch.
Bei einem Informationsschreiben nach 613a werden auch ziemlich oft Fehler gemacht. Sind in diesem Schreiben Fehler enthalten, verliert dieses u.U. seine Wirkung. Aber auch dies kann von Eurem RA geklärt werden, natürlich ohne JETZT SOFORT eine riesen Welle über die möglicherweise dort enthaltenen Fehler zu machen! Hilft dann ggf. den gekündigten AN.
Wie gesagt, setzt einen Beschluss auf die TO zur Einschaltung eines RA, um die Sachlage und weitere Möglichkeiten des BR klären zu lassen, undzwar gestern bitte, es eilt offenbar!
Nachtrag 00:00 Uhr:
Den AG und Käufer möchte ich mal sehen, wenn alle AN den Übergang widersprechen, also zusammenhalten, wie er dann die Kette aufrecht erhalten will ohne enormste weitere Investitionen zu tätigen ;-)