W.A.F. LogoSeminare

Versetzung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Betriebsrat Der Br hat 20.4. Diesen Brief vom Gl bekommen. Der BR hat keine Info über die Krankheit von Herrn A und dessen Länge. Auch hat der BR keine Anhörung zur Versetzung des Herrn G Bekommen. Und hat dazu heute eine ordentliche BR - SITZUNG gemacht. Mit dem Ergebnis das der BR - NICHT zustimmt weil diese Anhörung gegen Paragraf 99 Abs.1 verstößt. Haben wir hier etwas übersehen? Was gibt es noch für Gründe den AG die Zustimmung nicht zugeben.

20.04.2015

Die GL beabsichtigt Herrn G mit Wirkung zum 25.04.2015 von Abteilung Auf in Abteilung F zu versetzen.

Herr G ist bereits seit dem 01.04.2015 auf diese Stelle Abgeordnet und vertritt den Kraken Herrn A. Herr G verfügt aufgrund seiner Vorbildung Über die in der Abteilung notwendig Kenntnisse. Beide Stellen gehören der selben Lohngruppe an.

Herr Auf hat aufgrund seiner Krankheit einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt und ist weiterhin Krank geschrieben. Mit einer Arbeitsaufnahme scheint vor der Verrentung nicht mehr gerechnet werden zu können.

Wir bitten um Zustimmung bis zum 25.04.2015

MfG Gl

1.13003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

22.04.2015 um 23:43 Uhr

Warum wollt ihr nicht zustimmen? Wenn der AN G. will, ist der BR aus meiner Sicht aussen vor. Darauf zu warten, dass A. wieder kommt, ist keine Option.

E
Erbsenzähler

23.04.2015 um 08:45 Uhr

Mich würde erst einmal die Frist stören. Hier sind es sieben Tage! Da muss der AG sich auch dran halten! Es sei den ihr schreibt eine abschließende Stellungnahme und verzichtet auf das Recht.

Weiterhin solltet ihr euch mal den Arbeitsvertrag ansehen. Was steht da drin. Explizit eine Abteilung und ein Arbeitsplatz oder eine Gummiklausel?

G
gironimo

23.04.2015 um 11:52 Uhr

Auch die sogenannte "Abordnung" hätte als Versetzung mit Zustimmung des BR abgewickelt werden müssen. So gesehen habt Ihr jetzt den Arbeitgeber aufgescheucht und er versucht das Ganze zu reparieren.

Wenn nichts dagegen spricht - stimmt zu.

Euer schreiben ist in so fern etwas unlogisch, weil jemand, der nicht gefragt wurde auch nicht seine Zustimmung verweigern kann. Euer Scheiben ist in sofern zu werten, dass Ihr die fehlende Anhörung reklamiert. Und die habt Ihr ja nun.

Ihre Antwort