Erstellt am 07.04.2015 um 15:42 Uhr von rolfo
Wenn ihr keine Nachrücker habt wird der BR nicht aufgelöst, ihr müsst nur unverzüglich Neuwahlen einleiten. Bis zur Neuwahl bleibt der Rest BR im Amt, danach, falls du nicht mehr gewählt wirst beginnt dein nachwirkender Kündigungsschutz.
Erstellt am 07.04.2015 um 16:23 Uhr von Widder
/ in dem steht, das er bei vollem Gehalt bis Ende des Jahres freigestellt wird und dann noch eine kleine Abfindung bekommt. Er soll sich bis dahin weder für den BR tätig werden und auch sich nicht wieder für den BR aufstellen lassen, in Falle, das bis zur vollständigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine BR-Wahl stattfindet. /
Steht das wirklich so in dem Aufhebungsvertrag??
Wenn ja, gibt es nur einen Weg. Mit dem Schreiben zum ARbG und dies abstellen lassen.Das ist ein massiver Versuch der Behinderung von BR - Tätigkeit.
Dazu braucht man aber Eier......
Erstellt am 07.04.2015 um 16:29 Uhr von Blacky
Hallo Widder, ja - es steht tatsächlich wörtlich so drin. Klar - das Schreiben ist auch schon beim Anwalt. Mir ging es hauptsächlich darum, das das Management evtl. versucht den BR auflösen zu lassen, was mit dem Kündigungsschutz ist. Egal ob es haltbar ist - dieser Wunsch nach Auflösung des BR oder nicht - man weiss halt nie, was sie sich noch einfallen lassen.
Erstellt am 07.04.2015 um 16:44 Uhr von Hartmut
Deine Frage nach Auflösung des BR auf AG-Wunsch hin ist sehr hypothetisch, Blacky. Der BR kann ja -im Wesentlichen- nur aufgelöst werden, wenn er grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Er kann nicht aufgelöst werden, nur weil er dem Management nicht passt.
Aber bitte, verschwende nicht mehr als ein paar Sekunden an so abstruse Gedanken.
Erstellt am 07.04.2015 um 16:48 Uhr von Widder
Dann braucht ihr erst recht dicke Eier..
Wenn euer AG damit durchkommt, habt ihr verschies... bis in die Steinzeit.
Wenn ihr euch aber durchsetzt, wirkt das genauso lange nach.
Ich drücke euch ganz feste die Daumen, lasst euch nicht unterkriegen.
Den BR kann euer Management nicht auflösen, dazu braucht es ein Gerichtsurteil..
Erstellt am 07.04.2015 um 18:18 Uhr von gironimo
Ruhe bewahren. Den Aufhebungsvertrag würde ich höflich aber bestimmt zurückweisen. Den kann niemand unterschreiben.
Und der übrige BR sollte abwarten, was tatsächlich geschieht. Holt Euch ggf. rechtliche Unterstützung oder/ und zieht die Gewerkschaft hinzu.
Und was meinst Du mit nachwirkenden K-Schutz. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wird nicht gekündigt. Also nicht unterschreiben
Erstellt am 07.04.2015 um 18:26 Uhr von Snooker
Lol, so Doof kann doch wirklich keine GL sein so etwas schriftlich zu geben. Als Betroffener wäre ich jetzt so frech und würde verlangen, bezahlt mir meine Bezüge bis zum Renteneintrittsalter und wir kommen ins Geschäft.
Erstellt am 07.04.2015 um 19:32 Uhr von Moreno
Wo bleibt eigentlich Pickels Antwort das der Arbeitgeber natürlich jederzeit einen Betriebsrat auflösen darf wenn der nicht tut was er will? ;-)