Nachwirkung besonderer Kündigungsschutz BR
Wir haben zur Zeit das Problem, das 2 Betriebsratsmitglieder von Ihren Managern massiv unter Druck gesetzt werden (gemobbt) werden. Hier sind auch rechtliche Schritte eingeleitet worden. Jetzt hat ein BR-Mitglied einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, in dem steht, das er bei vollem Gehalt bis Ende des Jahres freigestellt wird und dann noch eine kleine Abfindung bekommt. Er soll sich bis dahin weder für den BR tätig werden und auch sich nicht wieder für den BR aufstellen lassen, in Falle, das bis zur vollständigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine BR-Wahl stattfindet. (Wir haben keine Nachrücker). Wir gehen schwer davon aus, dass unser Management versuchen wird, den BR auflösen zu lassen und Neuwahlen anstrebt. Nun stellt sich die Frage, was ist mit dem besonderen Kündigungsschutz. Wirkt der auch nach, auch wenn der Betriebsrat aufgelöst wird, oder nur nach Ablauf der ordentlichen BR-Amtszeit.
Community-Antworten (8)
07.04.2015 um 17:42 Uhr
Wenn ihr keine Nachrücker habt wird der BR nicht aufgelöst, ihr müsst nur unverzüglich Neuwahlen einleiten. Bis zur Neuwahl bleibt der Rest BR im Amt, danach, falls du nicht mehr gewählt wirst beginnt dein nachwirkender Kündigungsschutz.
07.04.2015 um 18:23 Uhr
/ in dem steht, das er bei vollem Gehalt bis Ende des Jahres freigestellt wird und dann noch eine kleine Abfindung bekommt. Er soll sich bis dahin weder für den BR tätig werden und auch sich nicht wieder für den BR aufstellen lassen, in Falle, das bis zur vollständigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine BR-Wahl stattfindet. /
Steht das wirklich so in dem Aufhebungsvertrag??
Wenn ja, gibt es nur einen Weg. Mit dem Schreiben zum ARbG und dies abstellen lassen.Das ist ein massiver Versuch der Behinderung von BR - Tätigkeit. Dazu braucht man aber Eier......
07.04.2015 um 18:29 Uhr
Hallo Widder, ja - es steht tatsächlich wörtlich so drin. Klar - das Schreiben ist auch schon beim Anwalt. Mir ging es hauptsächlich darum, das das Management evtl. versucht den BR auflösen zu lassen, was mit dem Kündigungsschutz ist. Egal ob es haltbar ist - dieser Wunsch nach Auflösung des BR oder nicht - man weiss halt nie, was sie sich noch einfallen lassen.
07.04.2015 um 18:44 Uhr
Deine Frage nach Auflösung des BR auf AG-Wunsch hin ist sehr hypothetisch, Blacky. Der BR kann ja -im Wesentlichen- nur aufgelöst werden, wenn er grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Er kann nicht aufgelöst werden, nur weil er dem Management nicht passt.
Aber bitte, verschwende nicht mehr als ein paar Sekunden an so abstruse Gedanken.
07.04.2015 um 18:48 Uhr
Dann braucht ihr erst recht dicke Eier..
Wenn euer AG damit durchkommt, habt ihr verschies... bis in die Steinzeit. Wenn ihr euch aber durchsetzt, wirkt das genauso lange nach.
Ich drücke euch ganz feste die Daumen, lasst euch nicht unterkriegen.
Den BR kann euer Management nicht auflösen, dazu braucht es ein Gerichtsurteil..
07.04.2015 um 20:18 Uhr
Ruhe bewahren. Den Aufhebungsvertrag würde ich höflich aber bestimmt zurückweisen. Den kann niemand unterschreiben.
Und der übrige BR sollte abwarten, was tatsächlich geschieht. Holt Euch ggf. rechtliche Unterstützung oder/ und zieht die Gewerkschaft hinzu.
Und was meinst Du mit nachwirkenden K-Schutz. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wird nicht gekündigt. Also nicht unterschreiben
07.04.2015 um 20:26 Uhr
Lol, so Doof kann doch wirklich keine GL sein so etwas schriftlich zu geben. Als Betroffener wäre ich jetzt so frech und würde verlangen, bezahlt mir meine Bezüge bis zum Renteneintrittsalter und wir kommen ins Geschäft.
07.04.2015 um 21:32 Uhr
Wo bleibt eigentlich Pickels Antwort das der Arbeitgeber natürlich jederzeit einen Betriebsrat auflösen darf wenn der nicht tut was er will? ;-)
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