Wir haben zur Zeit das Problem, das 2 Betriebsratsmitglieder von Ihren Managern massiv unter Druck gesetzt werden (gemobbt) werden. Hier sind auch rechtliche Schritte eingeleitet worden. Jetzt hat ein BR-Mitglied einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, in dem steht, das er bei vollem Gehalt bis Ende des Jahres freigestellt wird und dann noch eine kleine Abfindung bekommt. Er soll sich bis dahin weder für den BR tätig werden und auch sich nicht wieder für den BR aufstellen lassen, in Falle, das bis zur vollständigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine BR-Wahl stattfindet. (Wir haben keine Nachrücker). Wir gehen schwer davon aus, dass unser Management versuchen wird, den BR auflösen zu lassen und Neuwahlen anstrebt.
Nun stellt sich die Frage, was ist mit dem besonderen Kündigungsschutz. Wirkt der auch nach, auch wenn der Betriebsrat aufgelöst wird, oder nur nach Ablauf der ordentlichen BR-Amtszeit.