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G7-Schließung-dann doch nicht?

G
Gustl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

wir haben beim letzten Monatstreffen, AG mit Bereichsleiter und dem BR, beschlossen, dass wir die Firma wegen dem G7-Treffen am 2 Tagen schließen, da die Gewährleistung nicht gegeben ist, dass MA an diesen Tagen zur Arbeit können. Dies wurde einstimmig von allen Anwesenden beschlossen. Dies wurde sogar protokolliert und an alle Teilnehmer dieser Sitzung versendet. Nun sehe ich einen Aushang, Zitat: "Ich (AG) habe es mir doch anders überlegt, wir sollten doch arbeiten, da in der Abteilung...die Maschinen nicht rund laufen und der Versand nicht gewährleistet wäre." Was kann man hierbei nun als BR unternehmen? Das war eine beschlossenen Sache und der AG hat es einseitig zurückgezogen. Können wir auf den Beschluss plädieren und trotzdem die Schließung einfordern? Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (1)

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gironimo

01.04.2015 um 11:26 Uhr

Nun ja - hätte denn der AG gezahlt (Annahmeverzug) - oder wie wolltet Ihr das Problem lösen?

Abgesehen davon, dass der BR in Anwesenheit des AG gar keiner Beschlüsse fassen kann, der "gemeinsame Beschluss" also nur als allgemeine Meinungsbildung anzusehen ist.

Wenn Ihr wollt, dass der Betrieb - warum auch immer - zwei Tage nicht arbeiten sollte, hat das mit der Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu tun. Da habt Ihr also ein Initiativrecht und könnt entsprechende Forderungen stellen und ggf. auch über die E-Stelle durchsetzen. Es sei denn, Eure bestehenden BVs sagen was anderes.

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