Erstellt am 24.03.2015 um 13:48 Uhr von Pickel
Grundsätzlich erst einmal nein - zumindest darf er das nicht auch noch offen sagen.
Es kommt eventuell aber such auf das Thema der BV an. Wenn er je nach Ausgang vor der Einigungsstelle ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko begründen kann, kann er mit der Begründung der unklaren Zukunft (nicht Erpressung) völlig klar sagen, dass ihm Einstellungen zum aktuellen Zeitpunkt zu risikoreich sind.
Erstellt am 24.03.2015 um 15:36 Uhr von gironimo
Auch hier gilt die Friedenspflicht § 74 BetrVG ("Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig").
Ihr solltet massive Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb leisten.
Erstellt am 24.03.2015 um 16:21 Uhr von Hoppel
@ osterhase
Dürfte man mal erfahren, was für eine BV ihr überhaupt vereinbaren wollt?
Aber wenn sich zwei Parteien streiten und nicht einigen können, kann man eine Einigungsstelle doch ganz sicher nicht als Behinderung von BR Arbeit sehen.
Und wenn der AG Zeitverträge aus egal welchem Grund weder verlängern noch entfristen will, wird das der AG tun dürfen ... egal was ihr meint!
@ gironimo
"Auch hier gilt die Friedenspflicht § 74 BetrVG ("Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig").
Was soll denn der Quatsch darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind. Um Arbeitskampf geht es hier doch überhaupt NICHT!
Und da eine Einigungsstelle offensichtlich mit Zustimmung des AG tätig wird, kann man sich auch weitere Kommentare zum § 74 BetrVG sparen ...
Was zu Deiner Aussage übrigens überhaupt NICHT passt > massive Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb.
Solche Ratschläge zu geben, ohne zu wissen worum es geht und wie die "Gewinnwahrscheinlichkeit" des BR eingeschätzt werden könnte, ist ziemlich daneben.
Erstellt am 24.03.2015 um 17:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (osterhase):
"Leider musten wir die einigunsstelle einberufen zwecks neuer BV da keine einigung in gesprächen erziehlt wurde.jetzt sagt der Arbeitgeber er will alle zeitverträge nicht verlängern oder übernehmen bis DAS vor der Einigungstelle geklärt ist"
Insbesondere wenn es in der zu verhandelnden BV um Zeitverträge geht, kann das durchaus legitim sein. Nehmen wir mal als Beispiel, der BR wolle über die BV erreichen, dass befristet Beschäftigte nach einem Jahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, dann kann es für den Arbeitgeber sogar eine wirtschaftliche Notwendigkeit sein, sich der Risiken zu entledigen.