Erstellt am 23.03.2015 um 20:10 Uhr von Pickel
Grundlegend: ihr hättet ganz sicher auch bei 6 Monaten zustimmen müssen - der99er lässt im Normalfall quasi gar keinen Ablehnungsspielraum zu. Der Vorwurf des Hintergehens geht daher höchstwahrscheinlich viel zu weit.
Fragt den AG, wie es zur Differenz kam. Fehler sind auch menschlich. Und macht deutlich dass dies auf keinen Fall sich häufen darf.
Erstellt am 23.03.2015 um 21:07 Uhr von Moreno
Der 99er lässt im Normalfall gar keinen Ablehnungsspielraum zu....Pickel warum besuchst Du nicht mal ein Betriebsratsseminar statt hier wie blöd Deine Arbeitgeberarschkriecherei zu posten?
Erstellt am 23.03.2015 um 21:10 Uhr von Pickel
Moreno - Denk bitte mit oder geh. Wenn das Gremium 1 Jahr iO fand, werden bei 1/2 Jahr kaum Widerspruchgründe vorhanden sein. Passt vllt nicht in deine proletarische Opferrolle, aber das ist schlichtweg dein Problem
Erstellt am 23.03.2015 um 21:25 Uhr von Moreno
Oh Pickel Du armes Würstchen Du tust mir schon leid wie Du hier versuchst die Arbeitgeberseite zu vertreten!
Erstellt am 24.03.2015 um 01:56 Uhr von Unfaßbar
Schon einmal etwas davon gehört, dass es beim 99er um Zustimmung und nicht um Widersprüche geht? Und wenn ich etwas Ablehne, muss ich das frühestens gegenüber einem Richter begründen.
Außerdem dürfte er jetzt unbefristet beschäftigt sein. Kalendermäßige Befristung geht ja bekanntlich nur, wenn vorher noch kein Arbeitsverhältnis mit dem AG bestanden hat. Bei einer Aushilfstätigkeit ist das aber der Fall.
Erstellt am 24.03.2015 um 07:37 Uhr von Pickel
Unfassbar, das ist Blödsinn. In Absatz 3 steht "verweigert der BR die Zustimmung" unter der Nennung von Widerspruchsgründen. Das ist im allgemeinen ein Widerspruch gg die geplante Maßnahme. Man kann es auch Nichterteilubg der Zustimmung" nennen - die Sache bleibt die gleiche: im 99er hat der BR einen extremem kleinen Spielraum um sich gegen eine Einstellung zu äussern.
Erstellt am 24.03.2015 um 07:39 Uhr von Aidan
Wenn die Anhörung die Info enthielt, dass er ein Jahr befristet sein soll, der Arbeitgeber aber nun sechs Monate Befristung macht (und das auch kein Versehen war), dann tut er etwas, dem ihr nicht zugestimmt habt. Dementsprechend könnt ihr die korrekte Anhörung fordern oder sogar die Einstellungsmaßnahme untersagen lassen (Unterlassungsanspruch).
Das ist extrem und vermutlich auch nicht der richtige Weg, interessant hieran wäre aber, dass der Doch-nicht-Eingestellte trotzdem Geld bekommen würde, weil ihr der Eingruppierung zugestimmt habt (und Einstellung und Eingruppierung sind formal zwei unabhängige Anhörungen) und ein Arbeitsvertrag existiert, der dem Arbeitgeber die Pflicht zur Zahlung des Gehaltes verpflichtet. Der Arbeitgeber gerät so durch sein Fehlverhalten in einen Annahmeverzug, aus dem er erst wieder herauskommt, wenn er eure Zustimmung hat oder erfolgreich ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchgeführt hat. Kümmert das den Arbeitgeber nicht, gehts mit täglichen Bußgeldern je 260 Euro weiter.
Ok, war so nicht gefragt, aber ich hab das so aus einem der letzten Seminare mitgenommen, wo wir das gedanklich mal durchgesponnen haben. Vielleicht hilft es ja beim Verhandeln oder Aufklärung der Situation mit dem Arbeitgeber, wenn man mal einen kleinen Ausblick geben kann ...
Erstellt am 24.03.2015 um 07:55 Uhr von Hoppel
@ Sieben
Habt ihr überhaupt schonmal diesen Kollegen befragt? Vielleicht entsprechen diese 6 Monate ja dessen Wunsch.
Ansonsten verstehe ich Eure Aufregung nicht; was hätte es denn geändert, wenn in der Anhörung 6 Monate gestanden hätten? NICHTS!
Aber wenn diese Kollege an einer festen Anstellung bei Euch interessiert ist, hätte er ggf. Chancen die Entfristung des AV durchsetzen zu können ...
Da dieser Kollege zuvor als Aushilfe bei Euch tätig war, durfte gem. TzBfG nur eine Befristung mit Sachgrund vereinbart werden ...
Ausnahme: Die Aushilfstätigkeit liegt mehr als drei Jahre zurück!
Erstellt am 24.03.2015 um 08:45 Uhr von outofmemory
Guten Morgen,
ich persönlich würde gegen die Einstellung nicht vorgehen, wenn der AG nicht aus Prinzip / mehrfach wiederholt den BR nicht korrekt unterrichtet.
Nichts desto trotz würde ich mit dem AG das Gespräch suchen und ihm ganz klar aufzeigen, wie das Verfahren ist. Wie einem AN sollte man auch einem AG die Möglichkeit einräumen sich zu bessern und vielleicht zu lernen.
Erstellt am 24.03.2015 um 08:49 Uhr von Kölner
@Unfaßbar
Kann man nicht mehr befristet mit Sachgrund eingestellt/weiterbeschäftigt werden, wenn man bereits als 'Aushilfe' (was immer das sein soll) im Betrieb beschäftigt wurde?
Ich laufe mal los zum Buchhändler und verlange ein neues TzBfG...
Erstellt am 24.03.2015 um 09:46 Uhr von gironimo
Wir gehen ja von sachgrundloser Befristung aus (oder?). Die Frage ist nur, wird eine Aushilfe auf Entfristung klagen?
Da würde ich versuchen als BR etwas für den Kollegen zu erreichen. Und es ist zunächst vielleicht egal ob da 6 oder 12 Monate stand. Die Anhörung muss korrekt sein und das war sie offenbar nicht.
In diesem Sinne würde ich das Gespräch mit dem AG suchen - mit klaren Zielen ....
Erstellt am 24.03.2015 um 09:49 Uhr von Kölner
@gironimo
Ja? Ist dem so????
Erstellt am 24.03.2015 um 15:12 Uhr von Sieben
Hallo zusammen,
erst mal Danke an alle die geantwortet haben. Wir sind auf keinen Fall gegen diese Einstellung, waren nur enttäuscht, dass es nur für 6 Monate ist. Der neue Kollege würde auch gerne länger bleiben. Von der Personalabteilung bekamen wir die Antwort, dass man so den Arbeitsvertrag ohne weiteres um 6 Monate verlängern könnte da wir ja bereits einverstanden waren. Also "hintergangen" ist wirklich etwas übertrieben, aber ein Vertrauensbruch uns gegenüber ist es schon. Vor allem woher sollen wir wissen, ob es das erste Mal war?
Wie können wir dem Kollegen helfen falls der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und nach 6 Monaten ausläuft?
Erstellt am 24.03.2015 um 16:02 Uhr von Hoppel
@ Sieben
"Wie können wir dem Kollegen helfen falls der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und nach 6 Monaten ausläuft?"
Sag mal, liest Du die Antworten nicht? Du bist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass auch Zeiten als Aushilfe als Vorbeschäftigung gelten.
Ebenfalls wurde mehrfach geantwortet, dass dann nur eine Befristung MIT Sachgrund möglich ist.
Jetzt darfst Du dreimal raten, wie man dem Kollegen helfen könnte! Vielleicht indem man ihm das TzBfG etwas näher bringt??
Entweder versucht er dann sein Glück und reicht eine Entfristungsklage ein oder lässt es bleiben.
Entweder kann der AG belegen, dass zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung ein Sachgrund vorlag oder nicht. In letztem Fall wird sich der Kollege über ein unbefristetes AV freuen dürfen ...
Aber immer vorausgesetzt, dass dieser Kollege im Rahmen seiner Aushilfstätigkeit tatsächlich als AN in den Betrieb eingegliedert und der AG weisungsbefugt war.
Erstellt am 25.03.2015 um 05:38 Uhr von Sieben
@ Hoppel
Danke für die Zusammenfassung, fand die Antworten etwas verwirrend, hatte aber eigentlich das selbe herausgelesen.
Werde heute in der Sitzung eure Antworten vorlegen.