Erstellt am 23.03.2015 um 11:54 Uhr von Aidan
Schon so oft angeklickt und noch keiner geantwortet? Alle schon zu Tisch? :)
§ 119 BetrVG stellt die Benachteiligung und auch die Gewährung von Vorteilen eines BRM unter Strafe.
Es könnte auch eine Falle des AG sein, der Belegschaft hinterher vorzuführen wie du dich hast kaufen lassen.
Ich würde es nicht machen.
In beiderseitigem Interesse würde ich es ablehnen.
Erstellt am 23.03.2015 um 11:59 Uhr von Freisteller
...Achso falls das nicht klar wurde, ich habe bereits abgelehnt.
Das Ereignis liegt ein paar Wochen zurück spukt mir aber permanent im Kopf rum.
Ich überlege nur ob ich mit meinem Protokoll zum Anwalt gehe und versuche es einzuklagen.
Erstellt am 23.03.2015 um 12:10 Uhr von dabbelx
Meiner Meinung nach ist das ganz klar abzulehnen wegen Bestechlichkeit. Natürlich sind 400,- ? viel Geld. Aber machst du den Job des BRV aus finanziellen Gründen oder wegen der Freistellung, oder spielt da dein Idealismus die größere Rolle? Ich bin ja nur einfaches BR-Mitglied. Seit April 2014. Mir wurde eine Std.-Lohn Erhöhung angebotenen, wenn ich die Wahl nicht annehme. Mein Idealismus ist höher als der Wunsch nach mehr Geld.
Erstellt am 23.03.2015 um 12:19 Uhr von martinez
wenn du keine Zeugen hast sehe ich hier keine großen Chancen.
Ins Protokoll kann man ja schreiben was man will. denke nicht das der Chef dieses Unterschrieben hat oder!?
Ich gehe auch von aus das die Chefs allesamt der Aussage wiedersprechen würden vor Gericht, hier wäre dann 3 gegen 1 Aussage.
Ich würde dies nicht machen, allein weil deine zusammenarbeit mit der Chefetage nicht mehr die beste sein dürfte nach der klage.
Aber frag doch einfach mal nach bei nem Anwalt wie die Chancen hier stehen bei einer Klage, diese Auskunft sollte ja kostenfrei sein.
Gruß
Erstellt am 23.03.2015 um 12:27 Uhr von Kölner
@dabbelx
Warum ist das Bestechung? Das halte ich für nicht zutreffend!
Zunächst mal hat der AG ganz offensichtlich ein Interesse daran, dass der Kollege mit seinen Fähigkeiten wieder arbeitet. Er bietet ihm eine Stelle an, die sich auch finanziell lohnen würde - eben wenn er wieder arbeitet und eben nicht freigestellt ist.
@Freisteller
Der AG hat Dir hinsichtlich § 78 BetrVG eine Steilvorlage geliefert. Du solltest den Vorgang ganz genau beobachten und dann einen entsprechenden Antrag formulieren, damit Du auch das 'Mehr' an Geld bekommst.
Übrigens: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil!
@martinez
Du meinst Deine Antwort ernst, nicht wahr?
Erstellt am 23.03.2015 um 12:39 Uhr von gironimo
Mit Speck fängt man Mäuse - mit Geld Betriebsräte.
Du hast abgelehnt - gut so. Dann verbuche es einfach als normale Härte und Schwamm drüber.
Wenn jemand anderes die Stelle bekommt, kannst Du ja mal prüfen, ob Du nicht auch in der Freistellung mehr Geld beanspruchen könntest, wenn Deine berufliche Entwicklung ohne Freistellung mit großer Wahrscheinlichkeit zu der anderen Stelle geführt hätte ( § 78 BetrVG)
Erstellt am 23.03.2015 um 13:42 Uhr von martinez
@ Kölner
Er überlegt es einzuklagen...Das ist meine Antwort darauf was ich davon halte zum Thema einklagen.
Problem damit?
siehst du da echte Chancen auf Erfolg?
Erstellt am 23.03.2015 um 13:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Aber frag doch einfach mal nach bei nem Anwalt wie die Chancen hier stehen bei einer Klage, diese Auskunft sollte ja kostenfrei sein."
Wieso sollte diese Auskunft kostenlos sein?
Erstellt am 23.03.2015 um 14:11 Uhr von martinez
@pjööng
wieso nicht? Ne Auskunft ob sich sowas lohnt oder nicht kostet bei meinem Anwalt des vertrauens mal nichts.
stell dir lieber mal die Frage, ob deine Frage jetzt hier unter eine Frage gehört..vorallem so eine SINNLOSE!!
Gib lieber ne Antwort bevor wieder sinnlos zum stänkern anfangen willst
Erstellt am 23.03.2015 um 14:27 Uhr von Pjöööng
Martinez,
auch wenn Du einen Anwalt kennst, der Dir eine erste Einschätzung kostenfrei erteilt, bedeutet das nicht, dass eine anwaltliche Erstberatung "ja kostenfrei sein sollte". Der Anwalt darf für eine Erstberatung bis zu 190,- € + MWSt berechnen. Zumindest nach Auffassung des Amtsgerichtes Steinfurt muss der Anwalt nicht einmal vorab über diese Kosten aufklären, da von einer Kostenpflicht stets ausgegangen werden müsse.
Du lockst hier mit Deinen wenig fundierten Antworten Fragesteller immer wieder auf eine völlig falsche Fährte und verursachst ihm hier möglicherweise vermeidbare Kosten.
Ich denke übrigens dass ein seriöser Anwalt nach einer Erstberatung in diesem Falle keine Aussage darüber treffen wird, "wie die Chancen stehen".
Erstellt am 23.03.2015 um 14:48 Uhr von martinez
Bist du überhaupt Betriebsratsmitglied Pjöööng???
Oder ein Anwalt der für die WAF Seminare gibt.
Verwechsel mal nicht ein BR Gremium mit einer Zivilen Person.
Ich denke jedes Gremium hat schon hin und wieder mal einen Anwalt beauftragt, für was auch immer.
Im normalfall hat ein Gremium einen Anwalt des vertrauens dem es seine Aufträge zukommen lässt.
Ich geh noch weiter und sage sogar das viele Gremien sogar einen Anwalt Pauschal bezahlen für normalen Rechtlichen Beistand, gerade die nicht GEW bezogenen..
Also wir haben so einen Anwalt.
Und ein normal denkender Anwalt wird für eine Banale Frage keine 190 Euro in Rechnung stellen, wenn er weiß, hier kommen noch so die ein oder anderen Aufträge ins Haus geflattert.
Wenn man sowas nicht hat, kann man sich auch von der GEW beraten lassen...
Und wenn man dies alles nicht hat, dann haben bestimmt 80% der Deutschen(geschätzt) eine Rechtsschutz Versicherung die einen direkt und kostenlos zu einem Anwalt durchstellt und der so eine Frage gerne umsonst beantwortet.
DU verunsicherst hier eher die Fragesteller mit deinen Aussagen wenn mich fragst.
Denke jeder der im BR ist, hat einen Funken Verstand und kann diese Antworten durchaus verstehen und handelt dann wie ein Erwachsener und bringt eigenverstand mit ein.
Und wie schon mal gesagt, ist hier ja auch keine Rechtsberatung sondern lediglich ein Meinungsaustausch zwischen BR und BR
Erstellt am 23.03.2015 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Denke jeder der im BR ist, hat einen Funken Verstand ... und handelt dann wie ein Erwachsener und bringt eigenverstand mit ein"
Du bist demnach nicht im BR? Das erklärt natürlich einiges.
Es bleibt festzuhalten: Der Anwalt darf eine Gebühr von 190,- € netto für eine Erstberatung berechnen. Man sollte ihn, sofern man keine Rechtschutzversicherung hat, die auch Arbeitsrechtsschutz beinhaltet, den Anwalt nach den Kosten fragen.
Bevor man hier einen Anwalt befragt, der das irgendwie pauschal mit dem BR abrechnet, sollte man auch klären, ob es sich dabei um einen betriebsrätlichen Streit handelt, dessen Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Ansonsten könnte der Versuch, die Kosten dem Arbeitgeber aufzubrürden noch in einem Kündigungsschutzprozess enden.
Und so ganz nebenbei: Eine schnelle Recherche brachte eben zu Tage dass nur etwa 40% der deutschen Haushalte über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
Erstellt am 24.03.2015 um 07:07 Uhr von martinez
@ Pjööööööööööng
Oh man bist du ein Dummschwätzer und Schaumschläger.
Du wirst von mir nicht mehr sachlich behandelt in deiner Kritik.
So ne Frechheit brauch ich mir nicht geben.
fragt sich wer hier Kindergarten Niveau hat von uns beiden
Zitat Pjööööng: "Vollpfosten"
Erstellt am 24.03.2015 um 12:27 Uhr von Pjöööng
martinez,
wäre es Dir vielleicht mal möglich mit sachlichen Argumenten zu agieren?
Und wenn Du hier ein Wort von mir zu zitieren meinst, kannst Du dann das Zitat bitte auch in den sachlichen Zusammenhang stellen? Ich kann mich nicht erinnern, Dich jemals als "Vollpfosten" bezeichnet zu haben, aber diesen Eindruck möchtest Du hier offensichtlich erzeugen. Das ist doch eher unfein.
Bist Du eigentlich tatsächlich BRM? Dann würde ich doch zu gerne mal Eure Sitzungen erleben...
Erstellt am 24.03.2015 um 13:14 Uhr von martinez
Pjöööng,
Ich argumentiere auf deiner angefangenen Grenze der sachlichkeit, diese hast du leider sehr weit nach unten gefahren.
Erst unverschämt werden und sich dann beschweren warum man Contra bekommt.
Das sind mir die liebsten
*daumen hoch*