Erstellt am 19.03.2015 um 11:24 Uhr von Fragenmann
Nein das geht nicht!
Sonst könnte der GF so lange veto einlegen bis ihm die Nase passt bzw man bräuchte garnicht wählen und der Chef würde entscheiden wen er nimmt.
Bei der Freistellung kann er mit rein reden, aber auch nur in bestimmten Fällen.
Erstellt am 19.03.2015 um 12:14 Uhr von Pickel
Prinzipiell geht das nicht. Aber überlegt auch mal praktisch:
Was ist der BRV? Er ist hauptsächlich der Kommunikator zwischen AG und BR. Ob ihr der gemeinsamen Zusammenarbeit einen Gefallen tut eine Person auszuwählen, die mit dem AG nicht konstruktiv arbeiten kann, sollte man zumindest überprüfen (Ausgang je nach Einzelfall offen).
Erstellt am 19.03.2015 um 13:49 Uhr von ganther
Natürlich kann die GL ihn in Frage stellen. Ändert aber auch nichts für die GL. Ihr hattet ja wohl Gründe ihn zu wählen. Ändert sich daran was durch die Haltung der GL?
Erstellt am 19.03.2015 um 13:53 Uhr von AlterMann
Wenn Ihr den alten Vorsitzenden wegen zu großer nähe zur GL abgewählt habt, ist das Zicken der GL doch schon mal ein ganz gutes Zeichen.
Ansonsten heißt es doch immer, dass man auch bei persönlichen Animositäten ja professionell gut zusammenarbeiten kann. Das verlagt der Chef von seinen Mitarbeitern doch auch, oder?
Erstellt am 19.03.2015 um 14:01 Uhr von Dezibel
Selten so gelacht.
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Geschäftsführung diese Aussage ernst gemeint hat.
Geben die sich wirklich diese Blöße?
Erstellt am 19.03.2015 um 14:26 Uhr von Natascha
Die Geschäftsleitung gibt sich tatsächlich diese Blöße weil es bisher wenig Reibungspunkte mit dem bisherigen BRV gab, und dieser ein sehr umgänglicher Genosse ist.
Er wurde wegen einem dummen Fehler eben in Frage gestellt, da sich ein BV Mitglied hintergangen fühlte.
Der neue Vorsitzende ist ein sehr streitlustiger Paragraphenreiter, mit dem es die Geschäftsleitung sicherlich sehr schwer haben wird. Und deswegen haben sie eben bedenken dass ein reibungsloses Miteinander BR+GL überhaupt möglich sein wird.
Erstellt am 19.03.2015 um 15:23 Uhr von moreno
Wenn er eurer Meinung nach der Richtige dafür ist dann ist es okay egal was die GL sagt. Die fragt Euch auch nicht ob Euch ein bestimmter Vorgesetzter recht ist oder ob Ihr doch lieber einen anderen möchtet :-)
Erstellt am 19.03.2015 um 15:29 Uhr von gironimo
Was machen bloß die vielen Betriebsräte, die am liebsten die Geschäftsleitung ablehnen würden......
Vielleicht helfen die Monatsgespräche dabei, die Geschäftsleitung davon zu überzeugen, dass auch sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet ist.
Und das mit der Paragraphenreiterei solltet Ihr dem neuen Vorsitzenden unbedingt abgewöhnen. Es geht im Betrieb um praktische Lösungen und nicht um die juristische Abwägung bestimmter Fragestellungen. Das machen andere - wenn es sein muss.
Erstellt am 20.03.2015 um 15:05 Uhr von Widder
nichts desto trotz sind sie aber verpflichtet eine Vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 BetrVG zu "leben"
Das Leben ist nunmal kein Ponyhof, und nicht jeder kann sich aussuchen mit wem man arbeiten muss, darf, soll, kann oder will.
Es schadet auch meiner Ansicht nach nichts, Flagge zu zeigen. Man muss nur wissen, wann die richtige Zeit dafür gekommen ist.