Erstellt am 18.03.2015 um 09:12 Uhr von gironimo
Gibt es schon - Ihr wählt sie einfach ab und wählt einen neuen Vorsitzenden.
Finde ich aber nicht gerade den demokratischen Weg. Allein die Aussage, dass sie gerne möchte .... ist vielleicht nicht so ernst zu nehmen.
Vielleicht sprecht Ihr trotz Krankheit mal mit ihr.
Erstellt am 18.03.2015 um 09:22 Uhr von Angie
Im Fittig gefunden unter § 26 BetrVG RN 19
"Der Vorsitzende oder stellvertr. Vorsitzende kann das Amt jederzeit durch eine eindeutige und nicht widerrufbare Erklärung gegenüber dem BR niederlegen."
Also dokumetieren und dann Neuwahlen auf die Tagesordnung sezten
LG
Angie
Erstellt am 18.03.2015 um 09:32 Uhr von BRHansPeter
Vielen Dank, der korrekte Weg ist also:
- Schreiben vom BRV an BR das sie vom Amt zurücktritt
- sBRV beruft Sitzung mit TOP: "Wahl des Vorsitzenden" ein
- Abstimmung
Oder fehlt hier etwas?
Erstellt am 18.03.2015 um 09:40 Uhr von Pjöööng
So wie Du eschreibst habt Ihr danach keinen Stellv mehr...
Erstellt am 18.03.2015 um 09:44 Uhr von BRHansPeter
richtig, der muss dann auch neu gewählt werden.
Setzt man also einen TOP auf mit:
Wahl des Vorsitzenden und
Wahl des stellvertr. Vorsitzenden?
Prinzipiell ist dieser ja in dem Moment noch nicht vom Amt zurückgetreten und kann sich ja als BRV wählen lassen.
Erstellt am 18.03.2015 um 09:46 Uhr von gironimo
Der Weg ist jedenfalls besser, als die Abwahl in Abwesenheit.
Pjöööng meint, Ihr müsst auch die Wahl eines stellv.BRV mit auf die Tagesordnung nehmen.
Erstellt am 18.03.2015 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Ich halte es jedenfalls für sauberer, beide Wahlen auf die TO zu nehmen und ggf. die Wahl des Stellv entfallen zu lassen, als andersherum.
Erstellt am 18.03.2015 um 21:23 Uhr von nicoline
BRHansPeter,
Warum lässt Du eigentlich Deine Zwischenfragen stehen, wenn Du die Eingangsfrage löschst? Ist irgendwie unvollständig.....