Erstellt am 13.03.2015 um 10:16 Uhr von Dezibel
Sie hat für den Tag KEINE Arbeitsbefreiung bekommen, somit hat sie gearbeitet. Und da bekommt sie dann die Stunden, die sie auch gearbeitet hat.
Erstellt am 13.03.2015 um 10:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (Dezibel):
"Sie hat für den Tag KEINE Arbeitsbefreiung bekommen"
Wie passt das zu "... wurde nach 6 Std. Arbeit von ihrer Vorgesetzten ... nach Hause geschickt."?
Meines Erachtens gibt es an dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung keinen Zweifel. Allenfalls darüber was letztlich die Rechtsgrundlage ist, könnte man streiten...
Erstellt am 13.03.2015 um 10:30 Uhr von nicoline
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Erstellt am 13.03.2015 um 10:31 Uhr von Angie
Hallo Gerti,
bei uns werden die Stunden auch als Krank bezahlt. Der AG hat ja nach Hause geschickt also muss er auch die ganze Zeit bezahlen.
LG
Angie
Erstellt am 13.03.2015 um 10:50 Uhr von Dezibel
Ok, wenn sie wirklich "geschickt" wurde, dann wird es wohl so sein, dass der Tag bezahlt wird. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass die Vorgesetzte das Wissen hat, ein Krank zu erkennen. Meist geht es ja doch vom Mitarbeiter aus.
Frage dazu: Wie ist es denn mit dem Tag, als sie beim Arzt war. Da wurde sie doch auch für die zwei Folgetage krank geschrieben, nicht für den Tag des Arztbesuches.
Gibt es da auch Lohnfortzahlung, da ja die Vorgesetzte bereits eine Diagnose gestellt hatte?
Erstellt am 13.03.2015 um 11:03 Uhr von nicoline
Dezibel,
bist Du sicher, dass du das richtig verstehst? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Arzt eine AUB mit Geltungsdatum ab Arztbesuch und nicht erst ab nächsten Tag ausstellt. Wahrscheinlich hat Gerti sich da nicht ganz genau ausgedrückt.
Und nein, es geht beileibe nicht immer vom AN aus, nach Hause zu gehen, wenn man krank ist. Viele AN warten ganz bewusst, bis der Vorgestzte sie nach Hause schickt und wenn er das nicht tut, quälen sie sich eben bis zum Arbeitsende.
Aber selbst, wenn sie selber sagen, sie fühlen sich so krank, dass sie nicht mehr können, gilt das von mir eingestellte Urteil genau so.
Erstellt am 13.03.2015 um 11:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (Dezibel):
"Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass die Vorgesetzte das Wissen hat, ein Krank zu erkennen."
Der Sachverhalt war doch klar geschildert:
"Eine Kollegin wurde nach 6 Std. Arbeit von ihrer Vorgesetzten wegen offensichtlicher Krankheit nach Hause geschickt."
Wieso willst Du eine ganz andere Frage beantworten?
Zitat (Dezibel):
"Wie ist es denn mit dem Tag, als sie beim Arzt war. Da wurde sie doch auch für die zwei Folgetage krank geschrieben, nicht für den Tag des Arztbesuches."
Ich verstehe den Sachverhalt dahingehend dass die AUB auch den Tag des Arztbesuches umfasste.
Erstellt am 13.03.2015 um 11:09 Uhr von Dezibel
Ach Pjöööng, einmal ist es genau geschrieben, und ich habe nichts zu deuteln, das andere mal ist es auch klar beschrieben, aber du verstehst da etwas anderes.
Aber lassen wir das, die Frage ist ja beantwortet.
Übrigens: mein Arzt hat letztlich auch gefragt, ob ab morgen arbeitsbefreiung, oder ab heute ...
Erstellt am 13.03.2015 um 11:13 Uhr von Pjöööng
Dezibel, Du musst lernen, sorgfältig zu lesen! Ich habe lediglich (und ganz beabsichtigt, weil ich Deine Reaktion erahnte) geschrieben: "Ich verstehe den Sachverhalt dahingehend dass die AUB auch den Tag des Arztbesuches umfasste." Mit keinem Wort habe ich da geschrieben, dass "Du da nichts zu deuteln" hast.
Erstellt am 13.03.2015 um 12:52 Uhr von Gerti
Ja, sie wurde ab dem Tag des Arztbesuches krank geschrieben.
Danke für die Antworten.
VG Gerti
Erstellt am 13.03.2015 um 13:59 Uhr von Dezibel
Ja, Pjöööng, Du bist der Gute.
Und nun schönes Wochenende, meine Küche ruft ...
Erstellt am 13.03.2015 um 14:50 Uhr von nicoline
Ist schon manchmal sehr speziell hier, mit der Wahrnehmung und den Be- und Empfindlichkeiten!
Erstellt am 13.03.2015 um 19:09 Uhr von Moreno
Na Hauptsache es wird nicht langweillig hier :-)
Erstellt am 14.03.2015 um 15:48 Uhr von AlterMann
Hallo Gerti,
wie ist es denn in Eurem Betrieb geregelt: Braucht man bei Euch schon am ersten Krankheitstag eine AUB?
Wenn -wie üblich- eine AUB erst am dritten Krankheitstag erforderlich ist, ist für mich die Sache völlig klar:
Die Kollegin war an ihrem letzten Arbeitstag krank und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung: Also auf Bezahlung des regulären 8-Stunden-Tags.
Erstellt am 14.03.2015 um 16:47 Uhr von nicoline
AlterMann,
selbst wenn man ab ersten Tag eine AUB braucht ist dieses, laut BAG Urteil, der Tag, NACHDEM man wegen Krankheit die Arbeit früher verlassen hat! Und da war die Betroffene beim Arzt und wurde ab dem Tag arbeitsunfähig geschrieben!
Ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Beitrag nicht!