Erstellt am 13.03.2015 um 06:57 Uhr von martinez
Für was wollt ihr euch denn einen Anwalt nehmen.
Wenns mit dem Gesetz konform ist könnt ihr natürlich einen eigenen Anwalt nehmen.
§40, §80 betrVG
Erstellt am 13.03.2015 um 09:23 Uhr von gironimo
Die Rechte des örtlichen BR sind im allgemeinen Stärker als die des GBR. Der GBR ist dem BR nicht übergeordnet. Natürlich kann der örtliche BR auch einen Anwalt oder sonstigen Sachverständigen hinzuziehen. Wenn es um die Sicherung oder Durchsetzung der Rechte des BR auf dem Rechtsweg geht, kann der BR sogar einen Anwalt ohne vorheriger Abstimmung mit dem AG beauftragen. Die Kosten fallen unter § 40 BetrVG.
Aber ist es wirklich so dringend? Vielleicht weißt Du nach dem Seminar so viel, dass Anwälte auch nicht immer das Allheilmittel sind.