Erstellt am 12.03.2015 um 06:02 Uhr von Hoppel
@ genervt
Ggf. ist das in Ordnung.
Ein Ersatzmitglied darf nur im Falle der Verhinderung eines BRM geladen werden. Aber nicht jedes Fehlen eines BRM ist auch eine Verhinderung i.S.d. BetrVG.
Wenn ein BRM z.B. erklärt hat, an der Sitzung nicht teilnehmen zu können, weil so viel Arbeit auf dem Schreibtisch liegt, ist das KEIN Verhinderungsgrund und ein E-BRM darf NICHT geladen werden.
Erstellt am 12.03.2015 um 10:06 Uhr von johnnij
Das ist schon so in Ordnung.
Und für dich dürfte es doch kein Problem sein, denn mit der Einladung hast du doch 1 Jahr Kündigungsschutz.
Erstellt am 12.03.2015 um 10:21 Uhr von moreno
@Johnniy doch wohl nicht Dein Ernst oder? Meinst es geht Ersatzmitglieder nur um Kündigungsschutz?
@genervt hark doch mal bei dem BR Mitglied nach warum er nicht bei der Sitzung war wenn er verhindert war also Urlaub / Krankheit / Seminar dann würde ich mit dem BRV reden warum Du keine Einladung bekommen hast.
Erstellt am 13.03.2015 um 09:06 Uhr von johnnij
Nein, das meine ich nicht. Mit Sicherheit geht es nicht um den Kündigungsschutz und es ist nicht schön wieder ausgeladen zu werden, aber es stehen ja nicht wirklich viele Angaben zu den Einladungen in der Frage.