Erstellt am 11.03.2015 um 18:19 Uhr von Kölner
Auf jeden Fall müsst/solltet Ihr Euch ab sofort IMMER Abmelden und Anmelden bei einer Tätigkeit als BR - die damit verbundene Erfassung der Zeiten und Auswertung, ist dann das Ding der Chefin!
Wochenweise bekäme sie gar nichts von mir.
Erstellt am 11.03.2015 um 19:09 Uhr von gironimo
Ich denke, diesen Punkt sollte man mal in einem Monatsgespräch erörtern. Je nach Art der Tätigkeit kann es ja sogar sein, dass die Arbeit einfach weiter läuft - die An- und Abmeldeprozedur wo möglich mehr Umstände mit sich bringt, als die eigentliche Auskunft, die man einem Kollegen geben musste.
Ich denke - kleine Minutenunterbrechungen sollten im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit unbürokratisch möglich sein.
Erstellt am 11.03.2015 um 20:37 Uhr von Globus
diese Statistik darf der ag gerne selber führen... meiner bescheidenen Meinung nach, seid ihr nciht verpflichtet seine Arbeit zu machen....
Erstellt am 12.03.2015 um 06:29 Uhr von Hoppel
Eine kurze Frage sollte man tatsächlich unbürokratisch direkt beantworten dürfen ...
aber als BRM muss man auch nicht jederzeit die Löffel fallen lassen.
Man hört sich die Fragestellung an, wägt ab, wie kurzfristig ein Gespräch erforderlich ist und verabredet sich entsprechend im BR-Büro.
Dann können sich BRM und KollegIn ordnungsgemäß abmelden und gut ist´s!
Auch wird JEDER die Situation kennen, dass speziell im Falle von Streitigkeiten die Welt nach einer Stunde oftmals anders aussieht.
Erstellt am 12.03.2015 um 08:24 Uhr von PaulBreitner
Hallo,
in der Praxis machen wir das in den meisten Fällen auch so wie ihr das vorschlagt.
Kennt ihr eine rechtliche Quelle, die uns zwingt diese Daten an den Arbeitgeber zu melden? Also wieviel Zeit wir wann am Arbeitsplatz mit Betriebsratsarbeit verbracht haben?
Erstellt am 12.03.2015 um 14:39 Uhr von martinez
Hi,
Gegenfrage:
Wo liegt denn das Problem dem AG mitzuteilen wieviel Zeit jedes einzelne BRM im Monat für BR Arbeit aufwendet?
Ist ja kein Geheimnis find ich.
Ich als BRV schreibe zb. die ganzen Sitzungen auf plus Teilnehmer, trage dies in eine Monatsliste ein und sende diese am Ende des Monats an die Perso.
Einzelne Minuten Gespräche fallen hier allerdings raus, kommt ja immer wieder vor das der MA eine kurze Frage zu irgendwas hat wo direkt beantwortet wird am vorbei gehen.
Hier könnt ihr aber gerne eine Pauschale bzw. ca Anzahl zusätzlich schreiben.
Für größere anliegen gibt es ja dann eh die Sprechstunde, im normalfall wöchentlich.
Wenn der AG dann rum zickt und alles genau wissen will, dann nimm dir doch die Zeit und notiere dies mal ganz genau im Detail und gibs relativ ungeordnet ab, mit dem Hinweis, dass der Bearbeitungsaufwand die selbe Zeit braucht wie die eigentliche BR Arbeit und somit wesentlich mehr Zeitaufwand für BR Arbeit anfällt wie benötigt und von der eigentlichen Arbeit ab hält.
Wird sich recht schnell in Luft auflösen nach kurzer Zeit eine Minuten genaue angabe dem AG zu übergeben.
Dazu denke ich schon das der AG ein Recht darauf hat zu erfahren, wie viel BR Arbeit zeitlich gemacht wird wenn man nicht freigestellt ist.
Man muss ja auch sehen ob eventuell eine Zusatzkraft benötigt wird oder ähnliches(Beispiel)
Gruß
Erstellt am 12.03.2015 um 15:15 Uhr von Nubbel
das nenn ich gehorsam. du musst dich ab und anmelden. wie und ob der arbeitgeber das dann erfasst ist sein problem
Erstellt am 12.03.2015 um 16:43 Uhr von Widder
Zur BR - arbeit muss man sich, falls nicht freigestellt, nur ab und anmelden. Wo die BR - Tätigkeit im Betrieb erfolgt, ist nicht Gegenstand irgendeines Gesetzes und muss von daher auch nicht mitgeteilt werden.
Frag doch eure Chefin mal, auf welcher Grundlage sie ihre Aufforderung stützt.
Erstellt am 13.03.2015 um 07:15 Uhr von martinez
Ich seh da kein Problem drin, dem AG mitzuteilen wie viel BR Arbeit von uns gemacht wird.
Setz ich sogar unter den Punkt Vertrauensvolle zusammen Arbeit.
Wie schon öfters gesagt, man kann BR Arbeit rein nach Gesetzestexten machen oder auch ein bisschen gesunden Menschenverstand und guten Umgang mit einfließen lassen.
Ich persönlich Stempel einfach im System von normaler Arbeit auf BR Arbeit um und die Sache ist erledigt.
@Widder
von "wo" war hier nicht die rede, sondern von wann und wie viel.
@Nubbel
Du Rebell!!! Respekt
Erstellt am 16.03.2015 um 09:52 Uhr von Widder
@Martinez
Die Fragestellung in der Überschrift und der Hauptfrage bezog sich sehr wohl auf das wo, nämlich BR -Arbeit am Arbeitsplatz.
Erst in nachhinein wurde diese um das wann und wie viel ergänzt.
Erstellt am 16.03.2015 um 11:00 Uhr von Pjöööng
Ich habe schon seit Längerem den Eindruck dass sich jemand hier einen Heidenspaß daraus macht, Fragen zu stellen zu denen er die Antwort bereits kennt...
"Ein Betriebsratsmitglied muss sich grundsätzlich bei seinem Arbeitgeber abmelden, bevor es an seinem Arbeitsplatz Betriebsratstätigkeit verrichtet. Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht ernsthaft in Betracht kommt, die Arbeitseinteilung vorübergehend umzuorganisieren. Der Arbeitgeber kann dann aber verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum ausgeübten Betriebsratstätigkeit nachträglich mitgeteilt wird."
BAG, Beschluss vom 29. 6. 2011 - 7 ABR 135/09