Erstellt am 02.03.2015 um 21:14 Uhr von Kölner
Gar nichts. Weil es so erlaubt ist, leider....
Gewerkschaft?
Erstellt am 02.03.2015 um 21:25 Uhr von Snooker
Dies ist der Preis den wir jetzt erstmal tragen müssen zur Einführung des Mindestlohnes. Sie auch gerade die Diskusion dieser Woche von der Nahles. Ich aber sage immer noch, lieber den Mindestlohn einführen, den bekommen und dadurch evtl eine etwas bessere Rentenberechnung , als Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld was nicht auf die Rente angerechnet wird.. Und irgendwann wird sich alles wieder einrenken.
Erstellt am 02.03.2015 um 21:29 Uhr von Kölner
Snooker, bitte, bitte keine weiteren Märchen!
Natürlich werden und wurden vom Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sozialversicherungsabgaben erhoben...
Du musst mit so einem Nonsens aufhören.
Erstellt am 02.03.2015 um 21:49 Uhr von Globus
ich gehe sogar noch weiter - grade weihnachten und urlaub benötigt man einen kleinen extra Bonus...
Erstellt am 02.03.2015 um 21:56 Uhr von Globus
jetzt mal ein wenig Utopie in die Unterhaltung rein bringen....
wisst ihr was fehlt? das ist einfach - schaut, wir sind pflicht kranken- und rentenversichert, wer irgendein KFZ fährt muß sich da auch versichern - warum also keine Pflicht GEW Pflicht - die Wahl der GEW bleibt jedem selbst überlassen...
diese müßten dann aber anders reglementiert sein als jetzt - mehr mitbestimmung für die mitglieder was Vorstand usw angeht...
hey, ds wäre besser als jeder Mindestlohn :-D
Erstellt am 02.03.2015 um 22:00 Uhr von Kölner
Nene. Das ist Planwirtschaft und nicht tolerierbar. Auch wenn ich gewerkschaftsmitglied bin, halte ich weder vom Zwang, noch vom längst überholten TVG irgendwas. Da muss ganz was anderes her. Vor allem keine zwangsmitgliedschaft.
Und jede Rechtsschutzversicherung bietet mehr Leistung und ist billiger als die der Gewerkschaften...
Erstellt am 02.03.2015 um 22:00 Uhr von Globus
oder aber, es wird eine Arbeitsversicherung eingeführt... abschaffung der fewerkschaften - mehr möglichkeiten inklusive streikreht für br und aus dem topf der versicherung wird das streik geld dann gezahlt - bei unstimmigkeiten oder streitereien, kann durchaus ein schlichter eingesetzt werden... ähnlich einer einigungsstelle... aber auch dieses verfahren muß dem ag was kosten, damit der tiger nicht zahnlos ist - bei näherer Überlegung würde ich diese Variante sogar vorziehen, da sie näher und besser auf den betrieb geschneidert wäre...
Erstellt am 02.03.2015 um 22:02 Uhr von Globus
dann wirst du meinen zweiten gedanken mögen ;-)
Erstellt am 02.03.2015 um 22:55 Uhr von paula
Globus
beide Varianten nur (leider) verfassungswidrig
Erstellt am 03.03.2015 um 00:06 Uhr von Globus
ja leider... aber mal ehrlich... der gesetzgeber könnte wenn er wollte was ändern... leider will er nciht.... schön dich mal wieder zu lesen - lange her paula
Erstellt am 03.03.2015 um 00:25 Uhr von paula
wer die Hand an die Koalitionsfreiheit legt sollte gut überlegen was er da tut. Es ist für die AN in Deutschland eines der höchsten Güter
Erstellt am 03.03.2015 um 00:44 Uhr von Globus
ja, das stimmt wohl... wenn man aber bedenkt, dass der Gesetzgeber ersuchen wollte, dieser außer Gefecht zu setzen - unmittelbar sogar, was bringt uns alles das dann ncoh? und vor allem - wo ist dann diese Koalitionsfreiheit - und wie lange bleibt sie eh noch bestehen? und wer in deutschland regt sich über den gedanken der einschränkung wirklich auf?
Erstellt am 03.03.2015 um 05:20 Uhr von Snooker
Sorry Kölner haste natürlich recht. Dennoch plädiere ich für einen Mindestlohn für alle.
Erstellt am 03.03.2015 um 08:48 Uhr von Pickel
Abgesehen davon dass 8,5 Euro mM nach zu wenig sind um davon zu leben und des Mindestlohn auch höher sein sollte:
Die Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld finde ich nachvollziehbar. Letztendlich erhielt der Mitarbeiter ja auch bisher die Summe von (über) 8,5 Euro auf die durchschnittliche Stunde umgerechnet. Wichtig nur natürlich, dass die Summe jetzt monatlich fließt.
Erstellt am 03.03.2015 um 09:22 Uhr von Pjöööng
Eine ähnliche Fragestellung hatten wir erst vor Kurzem:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=53126&keyword=Mindestlohn&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 03.03.2015 um 09:48 Uhr von gironimo
Ich denke, alles Neue hat seine Haken und Ösen. Wir hören ja nun genug in den Medien, wie sich die Lobbyisten im Arbeitsministerium die Klinke in die Hand geben, um Änderungen am Gesetz herbei zu führen. Einziger Lobbyist der Arbeitnehmer ist dabei die Gewerkschaft, die jetzt wohl alle Hände voll zu tun hat.
Auch tagen ja jetzt die "Tarifparteien zu der Entwicklung 2015 - man darf gespannt sein. Aber ich schätze, dass da im Laufe der Zeit hinsichtlich der Frage Weihnachtsgelt einiges in Bewegung geraten kann.
Erstellt am 03.03.2015 um 11:59 Uhr von brverdi
Hallo Br, auch wenn es hier ein BR Forum ist, das die Sozialpartner vorallem die AN einfach sehr schlecht organisiert sind .somit können sie das Weihnachtsgeld u.s.w. in den Grundlohn einarbeiten.Habe habe schon lange im im Wachgewerbe erleben dürfen. Es Liegt aber an die AN welche eben wie oben erwähnt sagen,die Gewerkschaftsbeiträge seien zu teuer (1% vom Brutto z.B.Verdi ? ). Da was da an Leistungen geboten wird, gibt es nicht bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung .
Erstellt am 03.03.2015 um 12:04 Uhr von rolfo
Urlaubsgeld, das zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt wird, ist auf den Mindestlohnanspruch nicht anzurechnen, weil der Leistungszweck nicht auf die Vergütung der normalen Arbeitsleistung zielt, sondern auf den Ausgleich der Zusatzkosten, die durch den Urlaub entstehen können.
( § 1 Art. 5.6 Ziff 51 MiLoG )
Erstellt am 03.03.2015 um 13:42 Uhr von Pjöööng
rolfo,
kannst Du uns bitte mal erhellen, wo wir "§ 1 Art. 5.6 Ziff 51 MiLoG" finden? Mein MiLoG geht bei § 1 nur bis Absatz 3...
Erstellt am 03.03.2015 um 14:18 Uhr von rolfo
Basiskommentar zum MiLoG vom Bund Verlag, Autor Thomas Lakies.
Habe ich brandneu bezogen. Das ist also die Kommentierung dazu.
Erstellt am 03.03.2015 um 14:34 Uhr von Pjöööng
Hmmm... das ist natürlich kein unwichtiges Detail...
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Kommentarmeinung handelt und nicht durch Rechtsprechung untermauert?
Erstellt am 03.03.2015 um 14:49 Uhr von rolfo
Rechtsprechungen dazu dürfte es noch wenig geben, meiner Meinung nach dürfte sich hierzu noch einiges ändern. Der Gesetzgeber hat wieder mal was geschaffen das sehr viele Lücken aufzeigt.
Der deutsche Anwaltsverein geht von dieser Version aus
Erstellt am 03.03.2015 um 17:49 Uhr von paula
Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht. Der Gesetzgeber hat die Themen einfach saumäßig geregelt und die liebe Ministerin zeigt ihre Unfähigkeit indem sie versucht über Zeitungsinterviews oder sonstige Stellungnahmen jetzt noch was zu retten (siehe Amateurfussballer kein Mindestlohn - Trainer des Amateurfussballers Mindestlohn). Wie sagte letztens Hr. Prof. Thüsing so schön: neben dem Gesetz brauchen wir zukünftig die Sammlung der Frau Nahles.
Die Ministerin verkennt hier ihre Rolle. Sie ist nicht der Gesetzgeber und die Auslegung der Gesetze wird letztendlich durch die Gerichte erfolgen.
Wir haben also eine Situation der absoluten Unsicherheit. Den Kommentar aus dem Bund Verlag sollte man entsprechend einsortierten. Es ist doch wohl klar, dass dieser arbeitnehmerfreundlich geschrieben ist.
Erstellt am 05.03.2015 um 12:20 Uhr von rolfo
Jetzt gibt's das erste Urteil dazu:
Urlaubsgeld und eine etwaige jährliche Sonderzahlung werden nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Zur Begründung hieß es u.a. der Mindestlohn "solle unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten". Andere Leistungen dürften daher nicht in die Rechnung einbezogen werden (Az.: 54 Ca 14420/14).
Erstellt am 09.03.2015 um 08:51 Uhr von Haneken
Jetzt ist alles gesagt:
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/4810-arbg-berlin-urteil-54-ca-14420-14-anrechnung-sonderzahlungen-auf-den-mindestlohn
Grusz aus dem Norden