Erstellt am 02.03.2015 um 11:51 Uhr von celestro
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/26.html
der Stellvertreter wird gewählt. Ein nachrücken gibt es folglich nicht. Von daher verstehe ich weder die Position Eures BRV, noch was für eine "Dokumentation" Du haben willst.
Gruß
Erstellt am 02.03.2015 um 12:30 Uhr von pillepalleTR
"Dokumentation" : §26 BetrVG (wie schon von celestro verlinkt) : Der BR wählt(!) aus seiner Mitte BRV und Stellv.
Ein Blick (allein) ins Gesetz sollte dem BRV sein Fehlverhalten klarmachen.
Eine beharrliche Weigerung, den Stellv. auf legale Art und Weise durch eine Wahl ermitteln zu lassen, sollte man unter Berücksichtigung von §23 BetrVG mal innerhalb des Gremiums erörtern...
Erstellt am 02.03.2015 um 14:21 Uhr von Kölner
@pillepalleTR
Einfach abwählen, den Fürsten. Und schon ist Ruhe!
Erstellt am 02.03.2015 um 14:26 Uhr von pillepalleTR
*kopphau* ja, klar @Kölner