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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausscheiden von BR-Mitglied

S
SoziBA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Stellvertreter ist zum 1.3.2015 aus dem Amt ausgeschieden. Nun weigert sich unser Vorsitzender diese Position neu wählen zu lassen um seinen Kandidaten nachrücken zu lassen. Ist das rechtens? Leider kann ich keine genaue Dokumentation dazu finden.

Danke

1.13704

Community-Antworten (4)

C
celestro

02.03.2015 um 12:51 Uhr

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/26.html

der Stellvertreter wird gewählt. Ein nachrücken gibt es folglich nicht. Von daher verstehe ich weder die Position Eures BRV, noch was für eine "Dokumentation" Du haben willst.

Gruß

P
pillepalleTR

02.03.2015 um 13:30 Uhr

"Dokumentation" : §26 BetrVG (wie schon von celestro verlinkt) : Der BR wählt(!) aus seiner Mitte BRV und Stellv. Ein Blick (allein) ins Gesetz sollte dem BRV sein Fehlverhalten klarmachen.

Eine beharrliche Weigerung, den Stellv. auf legale Art und Weise durch eine Wahl ermitteln zu lassen, sollte man unter Berücksichtigung von §23 BetrVG mal innerhalb des Gremiums erörtern...

K
Kölner

02.03.2015 um 15:21 Uhr

@pillepalleTR Einfach abwählen, den Fürsten. Und schon ist Ruhe!

P
pillepalleTR

02.03.2015 um 15:26 Uhr

kopphau ja, klar @Kölner

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