Arbeitszeit
Hallo Leute, folgende Situation. Wir sind ein Unternehmen mit 3 Betrieben ( alle BR sowie GBR ). Betrieb A hat Arbeitsmangel und schickt 3 AN in den Betrieb B zum Arbeiten ( Fahrzeit zwischen A und B ca. 1 Stunde --70 km).Firmenfahrzeug wird gestellt. In den Arbeitsverträgen der AN von A steht nur der Tätigkeitsstandort A. Betriebsrat des abgebenden Betriebes A und Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes B wurden mündlich informiert das Arbeitnehmer von A nach B kurzzeitig wechseln.( Auftragslage) Gilt diese Tätigkeit als Dienstreise, oder ist das eine vorübergende Versetzung /Umsetzung. Dauer ca. 3 Wochen. Wie wird die Arbeitszeit bezahlt wenn im Betrieb B von 6.00 bis 15.00 Uhr gearbeitet wird. Arbeitnehmer fahren 5.00 Uhr in der Firma A los und sind 16.00 Uhr wieder in der Firma A zurück. Gilt die Zeit von 5 - 16 als Arbeitszeit ? Kann der AN diese Tätigkeit verweigern !!
Community-Antworten (3)
24.02.2015 um 10:45 Uhr
Na da würde ich mal von Versetzung ausgehen. Die Arbeitsumstände ändern sich doch erheblich (siehe § 95 Abs. BetrVG).
Und zunächst hat der BR ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 BetrVG, weil "sonstige" Nachteile für die Betroffenen zu befürchten sind.
Also verhandelt Ihr mit dem AG darüber, wie die Nachteile zu vermeiden sind. Also Fahrzeit gleich Arbeitszeit oder eine Fahrt innerhalb der Arbeitszeit oder wie auch immer.
Für den aufnehmenden BR ist es übrigens eine Einstellung.
Und verweigern könnten sich die AN, wenn der Arbeitsvertrag den Einsatz bei B nicht vorsieht - aber würden sie den Rechtsweg gehen???
24.02.2015 um 11:30 Uhr
Hallo BR, die Zeit von 5-16 Uhr gilt natürlich, allerdings ,wie verhält es sich mit dem Überstunden,wenn die Regelmäßige Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, oder sind das keine,Bei 11 Stunden.
24.02.2015 um 11:56 Uhr
@brverdi
habe mit den AN gesprochen. Sie fangen 6.00 in Betrieb A an sind 7.15 bis 13.45 in Betrieb B und beenden 15.00 wieder in Betrieb A. Arbeitszeit insgesamt 9 h, minus 15 und 30 Minuten Pause.
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