Hallo Leute,
folgende Situation.
Wir sind ein Unternehmen mit 3 Betrieben ( alle BR sowie GBR ).
Betrieb A hat Arbeitsmangel und schickt 3 AN in den Betrieb B zum Arbeiten ( Fahrzeit zwischen A und B ca. 1 Stunde --70 km).Firmenfahrzeug wird gestellt.
In den Arbeitsverträgen der AN von A steht nur der Tätigkeitsstandort A.
Betriebsrat des abgebenden Betriebes A und Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes B wurden mündlich informiert das Arbeitnehmer von A nach B kurzzeitig wechseln.( Auftragslage)
Gilt diese Tätigkeit als Dienstreise, oder ist das eine vorübergende Versetzung /Umsetzung.
Dauer ca. 3 Wochen.
Wie wird die Arbeitszeit bezahlt wenn im Betrieb B von 6.00 bis 15.00 Uhr gearbeitet wird.
Arbeitnehmer fahren 5.00 Uhr in der Firma A los und sind 16.00 Uhr wieder in der Firma A zurück.
Gilt die Zeit von 5 - 16 als Arbeitszeit ?
Kann der AN diese Tätigkeit verweigern !!