Erstellt am 24.02.2015 um 08:57 Uhr von galaxy
@Fonsi
zu klären wäre, ob sich der komplette AV ändert oder nur der Zeitumfang der AZ. Komplette AV-Änderung wäre meiner Ansicht nach nicht möglich, sprich eine Änderung von unbefristet in befristet. Die Arbeitszeit befristet oder auch unbefristet zu ändern wäre meiner Meinung nach möglich, eine befristete Änderung hat ja auch evtl. Vorteile für den AN. Für die Zeit von z.B. 24 Monaten ändert der MA seine Arbeitszeit von Vollzeit in Teilzeit und nach den 24 Monaten hat sie automatisch ihre Vollzeit wieder zu erbringen ohne dass sie einen Antrag auf Erhöhung der AZ stellt. Ihr steht es ja frei, dann erneut einen Antrag auf Teilzeit zu stellen.
Erstellt am 24.02.2015 um 09:30 Uhr von Quietschbeule
Hallo,
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz, da steht alles drin.
Erstellt am 24.02.2015 um 09:55 Uhr von gironimo
Ganz allgemein - warum sollte der AG nicht einen anderen Vertrag anbieten dürfen. Man muss ihn ja nicht akzeptieren.
Ich würde da in Verhandlungen treten. Als BR hättet Ihr ja auch ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei der Versetzung.
Erstellt am 24.02.2015 um 11:02 Uhr von Nubbel
ah, gironimo, du verhandelst über individualrecht?
auf keinen fall unterschreiben! alles was der chef will, ist die kollegin los werden. den vertrag mitnehmen, und dem chef mitteilen, dass man ihn anwaltlich prüfen lässt.