Hallo zusammen,
unser BR wurde 2005 gegründet.
Im Jahr 2003 hatte die GL die MA der Telefonzentrale schriftlich darauf hingewiesen, dass man am Arbeitsplatz nichts essen und nur Wasser trinken darf (kein Mitgebrachtes, Tee oder Cola z.B.).
Die Kollegen haben sich bei uns beschwert. Daraufhin haben wir die GL informiert, dass wir von unseren Mitbestimmungsrechten laut Par. 87 BetrVG Gebrauch machen wollen. Wir haben die GL aufgefordert, in Verhandlungen für eine BV anzutreten und in der Zwischenzeit die einseitige Anweisung zu beheben.
Die GL besteht darauf, dass die Anweisung bis zum Abschluss einer BV gültig bleibt, da sie in einer BR-losen Zeit entstanden ist.
Ist es korrekt?
Vielen Dank im voraus!