Erstellt am 05.02.2015 um 10:05 Uhr von Pickel
Die Frage ist doch ganz simpel: Hat der AN über die Sache geschimpft (völlig gerechtfertigt) oder hat er den Verursacher persönlich beschimpft (abmahnfähig, auch wenn Moreno hier in einer eignen Welt andere Ansichten hat).
Erstellt am 05.02.2015 um 10:14 Uhr von gironimo
Aber ich denke, die Abmahnung ist noch gar nicht da?
Also abwarten. Und meine Empfehlung - einfach hinnehmen und fertig. In Zukunft Streit vermeiden.
Man mag eine Sache ungerecht empfinden - dennoch - wenn der Vorfall als solcher da war.....
Stelle Dir vor, ein "vernünftig denkender Dritter" (so bezeichnen sich gerne Arbeitsrichter) sollen darüber entscheiden. Da bekommst Du kein Recht sondern ein Urteil.
Das Hornberger Schießen ist vorprogrammiert.
Erstellt am 05.02.2015 um 15:13 Uhr von sterni
Einfach hinnehmen find ich in diesem Fall aber nicht richtig!
2 Mitarbeiter wollten ihm ein auswischen! Ihn Provozieren und das hat geklappt.
1 Mitarbeiter hat entschieden das der Fahrer noch 2 Betriebsfremde mitnehmen darf ohne den Filialleiter zu fragen.
Jetzt besteht ein weiterer Mitarbeiter (Vorgesetzter, das der andere Kollege eine Abmahnung zu kriegen hat und informiert den Filialleiter darüber der sofort mit aufspringt und auch schon alles vorbereitet. (den werden wir schon los, solch ein Mitarbeiter kriegen wir schon raus...)
Das ist alles gegen diesem Mitarbeiter der im Grunde nix dafür kann. Ich denke jeder hätte in solch einer Situation den anderen beschimpft. Natürlich darf man das nicht, das ist schon klar.
Aber wenn es jetzt morgen eine Abmahnung gibt, und die wird es morgen geben, kann man dann als BR nicht sagen das die anderen beiden auch eine bekommen?? Also der Fahrer der es Provoziert hat und der Mitarbeiter der eigenständig entschlossen hat das betriebsfremde im Fahrzeug mitgenommen werden??
Der Lehrgang ging übrigens über 1 Woche, also musste ordentlich Zeug mit genommen werden und das in einem Kleinwagen (Golf). Mitgenommen wurden zusätzlich 2 TV Geräte, Playstation, Wii Getränke-Kisten, alles was eigentlich nicht mitgenommen werden brach....
Erstellt am 05.02.2015 um 16:06 Uhr von Pickel
"kann man dann als BR nicht sagen das die anderen beiden auch eine bekommen?? "
sorry, aber sonst bist du noch ganz frisch?
Abgesehen davon: Nein das geht nicht. Der BR ist bei der Erteilung von Abmahnungen aussen vor.
Erstellt am 05.02.2015 um 16:16 Uhr von moreno
Na Ihr solltet lieber schauen wie solche Situationen in Zukunft vermieden werden können. Was ich immer noch nicht verstehe, hat er einen Anwesenden beschimpft oder über einen Vorgesetzten der nicht da war geschimpft? Na vielleicht sollte er sich nächstes Mal in seiner Heimatsprache Luft machen ;-)
Erstellt am 07.02.2015 um 10:27 Uhr von Sterni
Sorry, ja ich bin noch ganz frisch!
Ich möchte die betroffenen Kollegen nur darauf aufmerksam machen das sie normalerweise eine Abmahnung kriegen würden.
Grund: Provozieren und Mitfahrer gestatten obwohl dafür gar keine Befugnis...
Ich möchte irgendwie verhindern das überhaupt einer eine Abmahnung erhält. Wenn schließlich der Betroffene wo alle ein großes Interesse daran haben ihn ab zu mahnen sich dazu äußert, dann gibt es kein zurück mehr, dann werden die anderen eine erhalten, nur der der sie kriegen sollte, der beschimpft hat und das zu Recht, der erhält dann keine....
Glücklicher Weise musste der Chef sein kommen verschieben somit kann ich noch versuchen das gar nichts passiert, nur wie kann man das argumentieren??