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Versetzung trotz Weisungsrecht?!

N
Nancy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte, folgende Situation kam heute bei uns auf den Tisch.

Eine Mitarbeiterin wurde während ihrer Arbeit (Jugendclub) von einem Jugendlichen mehrfach verbal bedroht. "Ich hau dir eins in die Fresse" und ähnliches waren Aussagen des Jugendlichen. Die Mitarbeiterin fühlte sich bedroht und wendete sich an ihre nächste Vorgesetze. Daraufhin wurde gleich reagiert und die Mitarbeiterin vorerst auf eine andere Stelle versetzt (im Einvernehmen).

Nun sieht es so aus, das sie nach diversen Gesprächen mit der Vorgestzten, den Teamkollegen und unserer Arbeitsschutzbeauftragten, wieder zurück soll. Verschiedene Maßnahmen um die Gefahr zu regulieren wurden getroffen. Je doch fühlt sich die Mitarbeiterin nicht dazu in der Lage wieder dort zu arbeiten.

Meine Frage nun an euch, besteht die Chance das sie trotz Weisungsrecht (Arbeitsplatz ist konkret in ihrem Arbeitsvertrag festgehalten), auf Grund der vorhandenen Sachlage, auf ihren Wunsch versetzt werden kann?

Vielen Dank schon mal vorab.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.01.2015 um 16:23 Uhr

(Die Begrifflichkeiten sind nicht ganz zutreffend - hier kann nicht vom Weisungsrecht gesprochen werden)

aber

Unter der Voraussetzung dass es betrieblich machbar ist, kann sie es zumindest erst einmal fordern. Hier spielt ja auch der Grundsatz eine Rolle, dass AN nach "Recht und Billigkeit" behandelt werden sollen.

Wenn der AG sich weigert, sollte sie eine Beschwerde nach § 85 BetrVG ins Auge fassen und wenn der BR diese Mehrheitlich für berechtigt ansieht, kann dieser für die Kollegin aktiv werden.

N
Nancy

30.01.2015 um 16:36 Uhr

Okay Super, vielen Dank. Damit kann ich erstmal arbeiten.

Ich übe die korrekten Begrifflichkeiten noch :-)

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