Änderungskündigung
Ich habe hier mal einen Fall den ich gern einstellen möchte ggf. mit Meinungen dazu.
Info wir sind 7 Betriebsräte!
Eine Mitarbeiterin, bezeichnen wir Sie mit "A", wurde vor ca. 1 1/4 Jahren eingestellten als Maschineneinrichter (keine Info an den Betriebsrat bei der Einstellung!). Nach einem guten viertel Jahr wurde A versetzt (ein Personalgespräch fand an der Maschine statt) in die QS mit der Perspektive stellv. QS Leiterin zu werden (keine Betriebsrat!). Nur wenige Tage später kam der Hinweis nein das Thema (mit stellv. QS Leiterin) ist vom Tisch. Bis zum heutigen Tag arbeitet A als naja QS Helferin. Heute im beisein des Betriebsrates wurde Ihr durch Betriebsleiter eröffnet. Sie (also A) entscheiden sich bis morgen früh über eine Versetzung zum 01.02.2015 in die Abteilung Montage (mit Änderungskündigung) oder sie erhalten einen Aufhebungsvertrag.
Community-Antworten (3)
29.01.2015 um 18:51 Uhr
Naja, der AG ist nicht dumm, sollte er ohne den BR die Änderungskündigung aussprechen, hätte sie vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. Eure Entscheidungen hingegen scheinen ihn nicht zu interessieren. Anscheinend lasst Ihr Euch leicht über den Tisch ziehen. Die Fristen, die Ihr verstreichen lasst, fallen zu seinen Gunsten aus. Als Arbeitgeber hätte ich auch gern so einen Betriebsrat.
29.01.2015 um 19:03 Uhr
wenn sie nicht in die Montage will dann nicht, soll der AG doch die Änderungskündigung machen. Aufhebungsvertrag geht nur wenn sie den auch unterschreibt und so blöd wird sie hoffentlich nicht sein.
Was habt ihr als BR denn bisher getan?
seid ihr mal auf Schulungen gewesen?
29.01.2015 um 20:31 Uhr
das eine ist, warum hat sich der BR das gefallen lassen (§ 101 BetrVG????)
Sie (also A) entscheiden sich bis morgen früh über eine Versetzung zum 01.02.2015 in die Abteilung Montage (mit Änderungskündigung) oder sie erhalten einen Aufhebungsvertrag. <
Da würde ich an Ihrer Stelle dem Chef mitteilen, er möge ich Änderungskündigung einleiten. Mal sehen, ob er diesesmal an den BR denkt.
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