Erstellt am 24.01.2015 um 17:31 Uhr von Laloopsy
Du gehst ja schon in die richtige Richtung.
Wobei ich mir allerdings jetzt die Frage stelle, wieso gerade ein Freigestellter nicht die Zeit findet, sich bei einer Frage die ihn auch persönlich betrifft, auf allen möglichen wegen zu diesem Thema so schlauzumachen, dass auch ein Anwalt hier schlechte Karten hätte, das zu widerlegen.
Du spielst als freigestellter doch hoffentlich nicht nur Karten oder?
Erstellt am 24.01.2015 um 18:36 Uhr von gironimo
Das freigestellte BR-Mitglied darf auch während der Freistellung in seiner Entwicklung nicht benachteiligt werden. Entscheident ist glaubhaft zu machen, dass die Stellenaufwertung auch dann stattgefunden hätte, wenn Du nicht freigestellt gewesen wärest und also Du und nicht Dein "Ersatz" diesen Arbeitsplatz bekleiden würde.
Ich würde Dein Vorhaben aber nicht als "Reklamation" bezeichnen, sondern sie als Forderung an den AG richten.
Eine Form gibt es nicht. Wenn Du Rechtssicherheit willst, solltest Du einen Fachanwalt hinzuziehen oder die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Erstellt am 24.01.2015 um 20:04 Uhr von Pickel
Einen automatischen Anspruch hast du nicht. Die Frage ist ob die Stelle auch bei dir aufgewertet worden wäre. Interessant wäre also zuerst einmal zu wissen, weshalb düs passierte. Wenn dein AG einwenden kann dass durch Neuorganisation der Tätigkeiten weitere Aufgabenbereiche hinzukamen oder dass die Anhebung einzig deshalb notwendig war, weil sich sonst auf die Schnelle kein qualifizierter Nachfolger zum Normalgehalt hätte finden lassen,wirst du vermutlich leer ausgehen.
Erstellt am 25.01.2015 um 11:02 Uhr von Hoppel
@ feuerechse
Die Entwicklung nur eines Kollegen als Vergleichsmaßstab zu nehmen, reicht sicherlich nicht aus.
Kannst Du weitere vergleichbare KollegInnen benennen, deren Lohngruppe sich innerhalb der letzten Jahre positiv verändert hat?
Guck mal hier rein: http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_04_05.pdf